ICO: TikTok akzeptiert 12,7 Mio. GBP Bußgeld

Die britische Datenschutzbehörde Information Commissioner’s Office (ICO) gab am 24. September 2026 bekannt, dass TikTok ein Bußgeld in Höhe von 12,7 Millionen britischen Pfund (GBP) akzeptiert hat. Hintergrund ist eine Entscheidung der ICO aus dem Jahr 2023. Damals stellte die Behörde Verstöße im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern fest.

TikTok hatte sich bislang gegen Teile des behördlichen Vorgehens gerichtlich gewehrt. Nun zog das Unternehmen unter anderem eine Aufforderung der ICO, bestimmte Informationen für eine gesonderte Untersuchung zur Nutzung von Daten Minderjähriger in den Empfehlungssystemen von TikTok vorzulegen, zurück. Mit dem Rückzug der Einsprüche akzeptiert TikTok nun sowohl die Informationsanforderungen der Behörde als auch die Zahlung des bereits verhängten Bußgelds.

Unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Entscheidung der ICO aus dem Jahr 2023. Die Behörde stellte fest, dass im Jahr 2020 bis zu 1,75 Millionen Kinder unter 13 Jahren im Vereinigten Königreich TikTok genutzt hatten, obwohl die Plattform diese Altersgruppe nach ihren eigenen Nutzungsbedingungen ausschloss.

Nach Auffassung der ICO hatte TikTok keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung durch Minderjährige zuverlässig zu erkennen und diese von der Plattform zu entfernen. Zudem fehlten klare und verständliche Informationen darüber, wie personenbezogene Daten erhoben, genutzt und weitergegeben wurden. Gerade für Kinder seien die Hinweise nicht transparent genug gewesen, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Damit verstößt TikTok nach Auffassung der Behörde gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a sowie den Informationspflichten aus Art. 12 und 13 des UK General Data Protection Regulation (UK GDPR).

Auch die Datenverarbeitung ohne zulässige Rechtsgrundlage nach Art. 8 UK GDPR, wurde indiziert. Eine elterliche Einwilligung sei nicht eingeholt worden, obwohl TikTok nach Einschätzung der Behörde hätte wissen müssen, dass Kinder unter 13 Jahren die Plattform nutzten.

Keine Verarbeitung zu künstlerischen Zwecken

TikTok ging gegen die Entscheidung der ICO und das Bußgeld gerichtlich vor. Das Unternehmen berief sich dabei auf Art. 156 Abs. 1 UK GDPR, wonach die Behörde keine Geldbußen in Bezug auf Verarbeitungen zu besonderen Zwecken verhängen kann. Besondere Zwecke einer Verarbeitung sind journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke, nach Art. 174 Abs. 1 DSGVO, welches vergleichbar mit Art. 85 Abs. 1 DSGVO ist. Für solche Fälle gelten besondere Voraussetzungen für die Verhängung eines Bußgelds. Unter anderem muss die Behörde im Voraus eine gerichtliche Genehmigung einholen.

TikTok argumentierte, dass die Verarbeitung von Nutzerdaten in seinen Empfehlungssystemen zumindest auch künstlerischen Zwecken diene. Zwar verbreitet die Plattform künstlerische Inhalte. Entscheidend ist jedoch der konkrete Zweck der Datenverarbeitung. Das Empfehlungssystem wählt Inhalte nicht wegen ihres künstlerischen Charakters aus, sondern danach, wie wahrscheinlich eine Interaktion durch den jeweiligen Nutzer ist.

Das übergeordnete Gericht im Vereinigten Königreich, das Upper Tribunal, bestätigte im Juli 2026, dass diese Verarbeitung daher nicht als Verarbeitung zu künstlerischen Zwecken einzuordnen ist. Damit greifen die besonderen Schutzmechanismen aus Art. 156 UK GDPR nicht ein.

Dies dürfte ein wesentlicher Grund dafür sein, dass TikTok seine Rechtsmittel zurückgezogen hat. Die ICO kann den regulären Durchsetzungsweg nutzen, ohne zuvor eine gerichtliche Genehmigung einzuholen. Das Bußgeld in Höhe von 12,7 Millionen GBP ist damit rechtskräftig.

Wie werden die Daten in den Empfehlungssystemen verarbeitet?

TikTok hat auch seine Beschwerde gegen eine Auskunftsanordnung der ICO zurückgezogen. Diese betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten von 13- bis 17-Jährigen in den Empfehlungssystemen der Plattform. Die ICO kann ihre Untersuchung damit fortsetzen.

Empfehlungssysteme werten das Nutzungsverhalten auf Social-Media-Plattformen aus. Dabei entstehen Profile, anhand derer Inhalte ausgewählt und priorisiert werden, die besonders wahrscheinlich angesehen oder geliked werden. Gerade bei Minderjährigen sieht die ICO darin besondere Risiken. Vor diesem Hintergrund leitete die ICO im Februar 2025 eine Untersuchung ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob junge Nutzer durch solche Empfehlungssysteme unangemessenen oder potenziell schädlichen Inhalten ausgesetzt werden.

Fazit

Die unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger wiegt bei großen Plattformen wie TikTok besonders schwer. Empfehlungssysteme werden durch KI zunehmend leistungsfähiger, können aber zugleich längere Nutzungszeiten und problematisches Nutzungsverhalten fördern. Gerade Kinder und Jugendliche sind dabei besonders schutzbedürftig.

Die große Reichweite und Beliebtheit von Plattformen wie TikTok entbindet sie nicht von ihren datenschutzrechtlichen Pflichten. Wie Aufsichtsbehörden solche Anforderungen konkret durchsetzen, zeigt auch unser Beitrag zu den neuen Vorgaben der ICO für Datenschutz-Beschwerdeprozesse.

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