Datenschutz-Aktivisten stellen Strafanzeige gegen Real und Post wegen Gesichtserkennung

13. Juni 2017

In den letzten Wochen wurde bekannt, dass sowohl die Supermarktkette Real als auch die Deutschen Post die Aufzeichnungen der Kameras in ihren Ladenlokalen bzw. Filialen nicht mehr nur dazu genutzt werden, um Straftaten wie Ladendiebstahl aufzuklären oder zu vermeiden, sondern vermehrt auch, um Gesichtsanalysen durchzuführen und diese letztlich für personalisierte Werbung einzusetzen, wir berichteten. Die Kameras erfassen dabei Blickkontakte mit dem Bildschirm sowie Geschlecht und ungefähres Alter des Kunden, so dass Rückschlüsse auf das Kundenverhalten gezogen werden können.

Die Aktivisten vom Verein Digitalcourage halten dieses Vorgehen für datenschutzrechtlich unzulässig und haben daher Strafanzeige gegen die beiden Unternehmen gestellt. Ihre Argumentation gründet sich vor allem auf § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Die von den beiden Unternehmen durchgeführte Videoüberwachung diene nicht mehr dem eigentlichen Zweck sondern werde zu Werbezwecken zweckentfremdet. Außerdem werde mit dem Text “Dieser Markt wird videoüberwacht” nicht ausreichend auf die Ausmaße der Beobachtung durch die Kameras hingewiesen.

Auch wenn die Erfolgsaussichten dieses Strafverfahrens eher gering scheinen, so wird mit dieser Aktion doch deutlich, wie befremdlich für Einige das ist, was andere als personalisierte Werbung für eine großartige Errungenschaft halten.