Elektronischer Gehaltsnachweis „Elena“ wird abgeschafft

19. Juli 2011

„Elena“, das umstrittene Verfahren des elektronischen Gehaltsnachweises wird von der Bundesregierung eingestellt.

Immer wieder wurde von Datenschützern betont, dass „Elena“ gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße, sogar verfassungswidrig sei, weshalb hiermit auch das Bundesverfassungsgericht befasst ist. Letztlich scheitert es nun an der unzureichenden Verbreitung der elektronischen Signatur die für das Verfahren jedoch datenschutzrechtlich zwingend notwendig gewesen ist.

Kommunen und insbesondere mittelständische Unternehmen haben bereits erhebliche Investitionen leisten müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Während das Wirtschaftsministerium nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der die bisherige Verpflichtung zum elektronischen Geldnachweis aufhebt, plant das Arbeitsministerium bereits ein neues Meldeverfahren, weshalb die bisher gemachten Investitionen nicht umsonst sein sollen.

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