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Bundesdatenschutzbeauftragter fordert datenschutzfreundlichen ELENA-Nachfolger

10. Oktober 2011

Gerade erst wurde der elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zu Grabe getragen, schon wird über den Nachfolger diskutiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, forderte den Gesetzgeber dazu auf, bei dem von der Bundesregierung angestrebten einfacheren und unbürokratischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung den Datenschutz zu gewährleisten. Dabei dürfe es keine Abstriche geben, der Umfang der personenbezogenen Daten müsse so gering wie möglich gehalten werden und es müsste den Betroffenen möglich sein, von Anfang an Auskunfts- und Berichtigungsansprüche geltend zu machen. Bereits die Vereinheitlichung der vielen im Sozialrecht verwendeten Einkommensbegriffe könne auf dem Gebiet des Datenschutzes zu Fortschritten führen. (se)

 

Elektronischer Gehaltsnachweis „Elena“ wird abgeschafft

19. Juli 2011

„Elena“, das umstrittene Verfahren des elektronischen Gehaltsnachweises wird von der Bundesregierung eingestellt.

Immer wieder wurde von Datenschützern betont, dass „Elena“ gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße, sogar verfassungswidrig sei, weshalb hiermit auch das Bundesverfassungsgericht befasst ist. Letztlich scheitert es nun an der unzureichenden Verbreitung der elektronischen Signatur die für das Verfahren jedoch datenschutzrechtlich zwingend notwendig gewesen ist.

Kommunen und insbesondere mittelständische Unternehmen haben bereits erhebliche Investitionen leisten müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Während das Wirtschaftsministerium nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der die bisherige Verpflichtung zum elektronischen Geldnachweis aufhebt, plant das Arbeitsministerium bereits ein neues Meldeverfahren, weshalb die bisher gemachten Investitionen nicht umsonst sein sollen.

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