EDSB fordert Einhaltung der Garantien für verhaltensorientierte Werbung im Internet
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx (EDSB) hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Vortrags über die Auswirkungen verhaltensorientierter Werbung (sog. Online Behavioural Advertising) öffentlich aufgefordert, die Einhaltung des Artikels 5 (3) der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation bei der verhaltensorientierten Werbung im Internet systematisch sicherzustellen. Die Beobachtung und Verfolgung des Online-Konsumverhaltens sei eine sehr zudringliche Praxis, die strengen Anforderungen zu unterstellen sei, so der EDSB.
Während bis 2009 nach Artikel 5 (3) der Richtlinie lediglich gefordert wurde, dass der Nutzer das Recht zur Verweigerung des Online-Tracking habe (Opt-Out), sieht die Richtlinie in ihrer überarbeiteten Neufassung vor, dass der Nutzer nach Erhalt einer hinreichend transparenten Belehrung in die Speicherung von Informationen (z.B. Cookies für Zwecke des Online-Tracking) aktiv eingewilligt hat. Dieses Einwilligungserfordernis werde von den Vertretern der Online-Werbewirtschaft bislang nicht hinreichend berücksichtigt. Kritisch sei ferner, dass bislang nur wenige Mitgliedsstaaten der Umsetzungsverpflichtung der neugefassten Richtlinie bis zum 25.05.2011 nachgekommen sind.