Schlagwort: Abmahnunwesen

Gesetzliches Vorgehen gegen das DSGVO-Abmahnunwesen

20. Juni 2018

Die CDU/CSU-Fraktion strebt ein rasches Vorgehen gegen gewerbliche Abmahnungen bei DSGVO-Verstößen an. Mit ihrer Initiative, welche die Veranschlagung hoher Anwaltsgebühren im Rahmen missbräuchlicher Abmahnungen verhindern sollte, ist sie der fehlenden Unterstützung seitens der SPD wegen allerdings Anfang letzter Woche gescheitert. Die Initiative beinhaltete die vorübergehende Aussetzung der DSGVO-Abmahngebühren. Dafür sollte eine Klausel in den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage eingefügt werden.

Die SPD möchte das Problem grundlegender angehen und die Anwaltsgebühren wie im Urheberrecht deckeln. Weiterhin sollen sich Kläger den Klageort nicht mehr aussuchen dürfen. Parallel hierzu sieht sie das Innenministerium in der Pflicht, die Regelungen für Fotografen, für welche weiterhin das Kunsturheberrechtsgesetz gelten solle, verbindlich festzulegen und so die anhaltende Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Inzwischen ist man sich in der Koalition inhaltlich weitgehend einig und so soll spätestens Anfang September ein Gesetzentwurf zur generellen Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt werden. Klares Ziel ist hier der Schutz kleiner und mittelständischer Unternehmen, gemeinnütziger Organisationen und Selbstständiger: Soweit diese geringfügig gegen Vorgaben der DSGVO verstoßen soll die Möglichkeit kostenpflichtiger Abmahnungen ausgeschlossen werden.

Auch wenn bereits vereinzelt Abmahnanwälte das Geschäft mit der DSGVO gewittert haben, ist ein flächendeckender Missbrauch dem Bundesverband der Verbraucherzentrale nach bislang nicht festzustellen, sodass das Scheitern der “Soforthilfe” durch die CDU/CSU-Fraktion, insbesondere im Hinblick auf den nun geplanten Gesetzentwurf aller Voraussicht nach keine schwerwiegenden Folgen nach sich ziehen wird.