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LfD BW: Datenschutz bei Zeugnis-Aktionen beachten!

31. Juli 2014

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Klingbeil (LfD BW) hat die im Einzelhandel anlässlich der Zeugnisvergabe zum Schuljahresende immer häufiger werdenden “Zeugnis-Aktionen” bewertet. Die Zeugnis-Aktionen führen dazu, dass Schüler bei guten Noten im Zeugnis Rabatte beim Einkauf erhalten.

„Bei aller nachvollziehbaren Freude über die guten Noten und die eingeräumten Rabatte darf bei diesen Zeugnis-Aktionen der Datenschutz nicht aus den Augen verloren werden“, mahnt Klingbeil. Schließlich seien Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung besonders geschützt. „Die Unternehmen dürfen die Zeugnisse zum Nachweis der Noten weder kopieren noch einscannen, da es sich hierbei um höchstsensible personenbezogene Daten handelt und hierfür datenschutzrechtlich keine Erforderlichkeit besteht“, betont Klingbeil. Das Notieren von Vor- und Nachname des Schülers bzw. der Schülerin sowie der Anzahl an Einsen und Zweien sei dagegen zulässig. Auch benötigten Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren für die Teilnahme an diesen „Zeugnis-Aktionen“ die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten, also im Regelfall ihrer Eltern.

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Baden-Württemberg: Mehr Meldungen von Datenpannen

27. Januar 2014

Medienberichten zufolge ist die Zahl der an die Behörden gemeldeten Datenpannen bei Firmen und öffentlichen Stellen im Land Baden-Württemberg gestiegen. Seit Juli vergangenen Jahres seien bei der Datenschutzbehörde 38 Fälle eingegangen, so der Datenschutzbeauftragte des Landes, Jörg Klingbeil. In den zweieinhalb Jahren davor waren es 46. Die meisten gemeldeten Fälle seien trivial und beinhalteten z.B. falsch adressierte Umschläge mit Kontendaten und falsch versandte E-Mails. Lediglich zwei Hackerangriffe seien gemeldet worden. „Wir sehen aber nur die Spitze des Eisbergs“, glaubt Klingbeil.