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Biometrischer Massenabgleich verboten?

18. Dezember 2018

Der Hamburger Datenschutzbeauftragter, Johannes Caspar, hat der Polizei verboten, einen weiteren biometrischen Massenabgleich von Gesichtsdaten im Rahmen der Suche nach G20-Randalierern zu machen.

Nachdem in Hamburg vor eineinhalb Jahren die Krawalle beim G20-Gipfel stattgefunden hatten, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft eine große Datenbank mit Foto- und Videoaufnahmen aus diversen Quellen zusammengetragen, die im gesamten Stadtgebiet entstanden sind. In dieser Datenbank soll mit einer speziellen Software zur Gesichtserkennung nach Verdächtigen gesucht werden, um diesen bestimmte Straftaten nachweisen zu können.

Caspar kritisiert seit längerem den automatischen Gesichtsabgleich als rechtsstaatlich unzulässig. Nach Aussagen von Caspar enthält die Datenbank neben polizeieigenem Bildmaterial von Einsätzen auch Videoaufzeichnungen aus Bussen, Bahnen und Bahnhöfen sowie von Medien veröffentlichtes Material. Auch enthalten seien private Aufnahmen von Smartphones, die Bürger über ein von der Polizei eingerichtetes Portal zur Verfügung stellten. Insgesamt handelt es sich um ca. 32. 000 Video- und Bilddateien (Stand August 2018).

Das Verfahren zur Identifikation der Verdächtigen greife “erheblich in die Rechte und Freiheiten einer Vielzahl Betroffener” ein. Es wären massenhaft Personen betroffen, die nicht tatverdächtig sind und dies zu keinem Zeitpunkt waren.

Nach Caspar gibt es in Deutschland kein Gesetz, ” das Strafverfolgungsbehörden erlaubt, Massen von Video- und Bildsequenzen aus ganz unterschiedlichen zeitlichen und örtlichen Bezügen zu sammeln und biometrische Gesichts-IDs von abgebildeten Personen ohne Tatverdacht zu erstellen, für unbestimmte Zeit zu speichern und wiederholt mit Gesichtern von einzelnen Tatverdächtigen abzugleichen”.

Am Dienstag erließ Caspar eine entsprechende Anordnung und forderte den Innensenator Andy Grote (SPD) auf, die Datenbanken löschen zu lassen. Gegen diese Anordnung kann der Innensenator vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage erheben.

Ob diese Anordnung Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.