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BMJV-Studie zur DSGVO-Umsetzung von Online-Diensten

29. November 2019

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in der Zeit von Juli bis September 2019 eine Untersuchung zur Umsetzung der DSGVO durch Online-Dienste durchgeführt und die Ergebnisse der Studie am heutigen Tag (29.11.2019) veröffentlicht.

Die Studie wurde von Wissenschaftlern der Universität Göttingen durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung war wie 35 große Online-Dienste, unter anderem Amazon, Google, WhatsApp, Zalando und ARD, die Voraussetzungen der DSGVO umgesetzt haben. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Verbraucherrechte gelegt. Die Auswahl der getesteten Dienste ist breit gefächert und reicht von Onlineshops, über Bewertungsportale bis hin zu Newsseiten und sozialen Netzwerken sowie Messengerdiensten.

Das Ergebnis der Studie bezeichnet der Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen als “ermutigend und ernüchternd zugleich”. Einerseits sei zu erkennen, dass es Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gäbe und einige Dienste bereits viele DSGVO-Voraussetzungen umgesetzt haben, andererseits bei vielen Diensten noch Luft nach oben ist. Eine 100%ige Umsetzung der DSGVO konnte bei keinem Online-Dienst festgestellt werden.

Als größte Probleme wurden die Anwendung personalisierter Werbung und der Umgang mit sensiblen Daten festgestellt.

Positiv hervorgehoben werden von der Studie einzelne Best-Practice-Beispiele, wie:

  • die Datenschutzerklärungen von Zalando, eBay Kleinanzeigen und Focus Online,
  • der datenschutzfreundlich voreingestellte Cookie Banner von Volkswagen,
  • der verbraucherfreundliche Registrierungsprozess von Spiegel Online.

Die gesamte Studie können Sie hier nachlesen.

Mobiles Bezahlen – Vorteile und Risiken

14. Februar 2019

Digitale Bezahlmethoden sind zunehmend Teil des Verbraucheralltags. Daraus resultieren sowohl Vorteile, als auch datenschutzrechtliche Risiken. Es entsteht die Gefahr, die Menschen noch gläserner zu machen als sie es ohnehin schon sind.

Zwar dominiert in Deutschland weiterhin das Bezahlen mit Bargeld, allerdings wächst auch hier der Markt für neue digitale Bezahlmethoden, den sogenannten „Mobile Payments“. Vor allem das Bezahlen mittels Handy-Apps wird immer beliebter.

In anderen Ländern wie zum Beispiel Dänemark ist das bargeldlose Bezahlen etablierter. Demzufolge brauchen die Dänen nur 10 Minuten für ihre Steuererklärung, während man in Deutschland stundenlang Kassenzettel zusammensucht und ordnet, so Achim Berg (Bitkom-Präsident). Weitere Vorteile im mobilen Bezahlen sieht Achim Berg auch für den Einzelhandel. Dieser profitiere durch weniger Ausgaben für Verwaltung, Transport und Schutz von Bargeld. Zudem erschwere das digitale Bezahlen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Steuerbetrüger haben es demnach schwerer, wenn sich Zahlungsströme besser nachvollziehen lassen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Bezahlvorgang eine Datenerhebung und Datenverarbeitung auslöst. Indessen kann aufgrund der Metadaten eines Bezahlvorgangs auf das persönliche Kaufverhalten, zumindest aber auf die Art und den Ort des Käufers, rückgeschlossen werden. Wenn nun große datensammelnde Unternehmen Daten weiter anreichern können, steigt die Gefahr der Bildung von aussagekräftigen Profilen über die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Anlässlich des vor kurzem stattgefundenen „Safer Internet Day“ (dies ist ein von der Europäischen Union initiierter jährlicher Aktionstag, der für mehr Sicherheit im Internet sorgen soll und jedes Jahr am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats stattfindet) erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber in seiner Pressemitteilung: „Aus Sicht des Datenschutzes ist es essentiell, dass das datenschutzrechtlich völlig risikofreie anonyme Bezahlen auch in der Zukunft weiterhin möglich bleibt. Ungeachtet dessen kann man die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf unseren Alltag nicht einfach ignorieren. Vielmehr müssen wir als Datenschützer das Ziel verfolgen, die neuen digitalen Zahlungsmethoden so auszugestalten, dass sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher datenschutzrechtlich bestmöglich nutzbar sind. Hierzu gehören neben Sicherheit und Transparenz der ablaufenden Datenverarbeitungsprozesse vor allem Maßnahmen, die verhindern, dass alltägliche Zahlungsvorgänge automatisch mit einem Verlust der Privatsphäre oder der Bildung ausgedehnter Nutzer- und Konsumprofile einhergehen. Hier könnte auch der Gesetzgeber ins Spiel kommen und die Anbieter von mobilen Payment-Lösungen dazu verpflichten, zumindest auch eine Form des anonymen Zahlens anbieten zu müssen. Unter dem Stricht muss mobiles Bezahlen auf jeden Fall möglich sein, ohne dabei gleichzeitig auch alle persönliche Daten offenzulegen.“

Nun muss es darum gehen, das digitale Bezahlen für alle komfortabel und so sicher wie möglich zu machen.