BMJV-Studie zur DSGVO-Umsetzung von Online-Diensten

29. November 2019

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in der Zeit von Juli bis September 2019 eine Untersuchung zur Umsetzung der DSGVO durch Online-Dienste durchgeführt und die Ergebnisse der Studie am heutigen Tag (29.11.2019) veröffentlicht.

Die Studie wurde von Wissenschaftlern der Universität Göttingen durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung war wie 35 große Online-Dienste, unter anderem Amazon, Google, WhatsApp, Zalando und ARD, die Voraussetzungen der DSGVO umgesetzt haben. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Verbraucherrechte gelegt. Die Auswahl der getesteten Dienste ist breit gefächert und reicht von Onlineshops, über Bewertungsportale bis hin zu Newsseiten und sozialen Netzwerken sowie Messengerdiensten.

Das Ergebnis der Studie bezeichnet der Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen als “ermutigend und ernüchternd zugleich”. Einerseits sei zu erkennen, dass es Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gäbe und einige Dienste bereits viele DSGVO-Voraussetzungen umgesetzt haben, andererseits bei vielen Diensten noch Luft nach oben ist. Eine 100%ige Umsetzung der DSGVO konnte bei keinem Online-Dienst festgestellt werden.

Als größte Probleme wurden die Anwendung personalisierter Werbung und der Umgang mit sensiblen Daten festgestellt.

Positiv hervorgehoben werden von der Studie einzelne Best-Practice-Beispiele, wie:

  • die Datenschutzerklärungen von Zalando, eBay Kleinanzeigen und Focus Online,
  • der datenschutzfreundlich voreingestellte Cookie Banner von Volkswagen,
  • der verbraucherfreundliche Registrierungsprozess von Spiegel Online.

Die gesamte Studie können Sie hier nachlesen.