Schlagwort: Bundessozialgericht

Gesundheitskarte kann nicht durch Papieralternative ersetzt werden

25. Januar 2021

Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass gesetzlich Versicherte keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis verlangen können.

Nachdem die Kläger bereits erfolglos die unteren Instanzen durchlaufen hatten, entschied auch das BSG zu deren Ungunsten. Den Klägern ging es dabei um die Sicherheit der elektronisch gespeicherten Daten, welche nach ihrer Ansicht nicht ausreichend gewährleistet wird. Auf dem Chip der Geundheitskarte werden Versichertendaten wie Name und Versichertenstatus gespeichert. Als Alternative wollten sich die Kläger mit einem papiergebundenen Berechtigungsnachweis ausweisen.

Entgegen der Auffassung der Kläger entschieden die Kassler Richter, dass die Vorschiften über die elektronische Gesundheitskarte im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts stehen. Auch der Eingriff in die Grundrechte der Kläger ist nach Ansicht des BSG gerechtfertigt. Insbesondere verhindere die Karte den Missbrauch von Sozialleistungen und diene der Abrechnung. Beides diene der finanziellen Stabilität der Kassen, welche ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut darstelle.

Auskunftsrecht: Versicherte kann bezüglich ihrer eigenen medizinischen Daten gegenüber Krankenkassen Auskunft verlangen

14. November 2012

Medienberichten zufolge hat das Bundessozialgericht (BSG) gestern entschieden, dass Krankenkassen  verpflichtet seien, einer Versicherten Auskunft über die Weitergabe ihrer medizinischen Daten zu geben.

Nachdem die Vorinstanten der Versicherten das Recht auf Auskunft nicht zusprachen, weil der  Verwaltungsaufwand zu groß und das Interesse an den Informationen unverhältnismäßig seien, traten die Kasseler Richter dieser Auffassung am Dienstag nun entgegen. In dem zu entscheidenen Fall begehrte eine Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz nicht zuletzt Auskunft darüber, ob und welche Daten die Krankenkasse an die Stadt Kaiserslautern und die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben habe. Das BSG vertritt die Ansicht, dass ein Recht auf Auskunft bestehe.

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