Auskunftsrecht: Versicherte kann bezüglich ihrer eigenen medizinischen Daten gegenüber Krankenkassen Auskunft verlangen
Medienberichten zufolge hat das Bundessozialgericht (BSG) gestern entschieden, dass Krankenkassen verpflichtet seien, einer Versicherten Auskunft über die Weitergabe ihrer medizinischen Daten zu geben.
Nachdem die Vorinstanten der Versicherten das Recht auf Auskunft nicht zusprachen, weil der Verwaltungsaufwand zu groß und das Interesse an den Informationen unverhältnismäßig seien, traten die Kasseler Richter dieser Auffassung am Dienstag nun entgegen. In dem zu entscheidenen Fall begehrte eine Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz nicht zuletzt Auskunft darüber, ob und welche Daten die Krankenkasse an die Stadt Kaiserslautern und die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben habe. Das BSG vertritt die Ansicht, dass ein Recht auf Auskunft bestehe.
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