Schlagwort: Cookie-Walls

E-Mail-Anbieter veröffentlichen Umfrage zur Cookie-Nutzung

27. Mai 2020

“Deutschlands größte E-Mail-Anbieter”, GMX und WEB.DE, haben anlässlich des zweijährigen Jubiläums des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2020 eine Umfrage zur Sicht deutscher Internetnutzer auf die DSGVO veröffentlicht, welche durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland GmbH duchgeführt wurde. Im Rahmen der repräsentativen Umfrage wurden im Zeitraum vom 15.-18.05.2020 ingsesamt 2045 deutsche Internetnutzer ab 18 Jahren befragt.

Großteil der Nutzer von Cookie-Hinweisen “genervt”

Statt einer Umfrage zur Sicht deutscher Internetnutzer auf die Datenschutz-Grundverordnung – wie es der Titel vermuten lässt – handelt es sich vielmehr um eine Umfrage zur derzeitigen Cookie-Praxis. Die Teilnhmer der Umfrage wurden unter anderem gefragt, ob sie sich durch regelmäßige Cookie-Hinweise in ihrer Internetnutzung eingeschränkt fühlen, und wenn ja, warum. Aus den gegebenen Antworten wird geschlossen, dass sich 63% der Nutzer durch wiederholt auftretende Cookie-Hinweise “genervt bzw. eingeschränkt” fühlen. Dabei erscheint interessant, dass sich ein Großteil der Teilnehmer daran stört, dass sie langsamer surfen können (25%), bei Nichtzustimmung die Website nicht nutzen zu können (30% – zur Frage der Rechtmäßigkeit solcher “Cookie-Walls” lesen sie mehr in unsererm Blog-Beitrag) oder durch Cookie-Hinweise überhaupt erst darauf hingewiesen werden, dass bei der Internetnutzung eine “Überwachung” bzw. Tracking stattfindet (26%). Deutlicher weniger Nutzer kritisieren hingegen die Verständlichkeit der Hinweise (12%) oder deren wiederholtes Erscheinen (10%). Aus diesen Antworten könnte man auch ablesen, dass nicht die Art und Weise der Cookie-Praxis das Problem darstellt, sondern dass sich die Nutzer zwecks “ungestörtem Nutzererlebnis” einfach nicht mit Fragen des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten beschäftigen möchten.

Dem scheint auch die Antwort von 41% der Teilnehmer zu entsprechen, wonach diese die Cookie-Hinweise gar nicht erst lesen und der Verwendung der Cookies ungeprüft zustimmen. Immerhin 16% lesen die Hinweise und stimmen anschließend ihrer Nutzung zu, und 23% nehmen eine individuelle Cookie-Einstellung vor. Ganze 12% der Nutzer lassen sich von den Cookie-Hinweisen sogar gänzlich von der Nutzung einer Website abbringen und verlassen diese.

Verbesserungswünsche: Einfachheit, Transparenz, zentrale Cookie-Verwaltung

Die Nutzer wurden aber nicht nur nach ihrer Kritik an der gängigen Cookie-Praxis gefragt, sondern auch, welche Verbesserungsvorschläge sie haben. Obwohl 41% die Hinweise gar nicht erst lesen (s.o.), wünschen sich dennoch 39% der Teilnehmer mehr Transparenz darüber, welche ihrer Daten überhaupt erhoben werden, und 31% wünschen sich mehr “Einfachheit und Verständlichkeit bei den Hinweisen und Erklärungen zum Datenschutz”. Andere Teilnehmer wünschen sich hingegen eine grundlegende Änderung der Cookie-Praxis, wobei die Frage gestellt werden muss, ob dies so umsetzbar ist. Dabei geht es einerseits um technische Fragen (25% wünschen sich einheitliche Lösungen, die abgebenene Einwilligungen für mehrere Webseiten speichern), andere Wünsche der Teilnehmer würden hingegen eine Änderung der Rechtslage erfordern. Denn immerhin 33% fordern von der Internet-Industrie, “eine Alternative zur nervigen Cookie-Praxis” bereitzustellen.

Eine weitere Frage richtet sich wieder an das individuelle Nutzerverhalten. Gefragt ist danach, wie häufig die Nutzer manuell die gespeicherten Cookies löschen. 10% löschen diese sogar mehrmals am Tag, jeweils 9% immerhin einmal am Tag bzw. der Woche, und ebenfalls 9% mehrmals in der Woche. Große Teile der Teilnehmer verlassen sich hingegen bei der Nutzung auf ihre Browser-Einstellungen und löschen die gespeicherten Cookies deswegen selten (29%) oder gar nie (14%).

Zum Abschluss wurden die Teilnehmer gefragt, wie sie die Möglichkeit fänden, ihre Cookie- und Datennutzungseinstellungen bei einem Dienstleister zentral für alle anderen Webseiten speichern zu können, sodass keine individuellen Cookie-Abfragen mehr erforderlich wären. Diese Möglichkeit fänden 27% hilfreich und würden diese nutzen, 34% würden dies vielleicht. Die übrigen Teilnehmer lehnen eine solche Möglichkeit hingegen ab und würden diese sicher (11%) oder doch zumindest wahrscheinlich (10%) nicht nutzen.

Schlussfolgerungen

Welche Schlüsse können nun aus dieser Umfrage gezogen werden? Jan Oetjen, Geschäftsführer von GMX und WEB.DE, sieht aufgrund der aktuellen Regelung – welche auf den Anforderungen der DSGVO beruhe – eine drohende “Klick-Müdigkeit”, denn wer jede Woche dutzende Male nach Einwilligungen für “eher unkritische Daten” gefragt werde, verliere “schnell den Überblick”. In der Tat ist nach der aktuellen Rechtslage die Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers erforderlich, wenn der Betreiber der Website Cookies verarbeiten möchte, die über die “technisch notwendigen” Erfordernisse hinausgehen. Die Interaktion mit Cookie-Hinweisen kann für den Nutzer sicherlich durch eine vereinfachte optische und technische Gestaltung angenehmer gestaltet werden. Eine “zentralisierte Verwaltung” aller Cookies wäre für viele Nutzer sicherlich die optimale Lösung. Es stellt sich aber die Frage, welcher Anbieter überhaupt die Entwicklung einer solchen Lösung auf sich nehmen sollte, wenn der Großteil der Nutzer die Verarbeitung seiner Cookies sowieso ungeprüft hinnimmt. Die zentralisierte Verwaltung würde zudem die technische und rechtliche Zusammenarbeit (Joint Control? Auftragsverarbeitung?) verschiedenster Anbieter erfordern.

Stattdessen könnte auch weiter in die Sensibilisierung der Internetnutzer für das Thema Datenschutz investiert werden. Wer sich bewusst ist, wozu die Verarbeitung von Cookies überhaupt dient und welche personenbezogenen Daten hier verarbeitet und eventuell miteinander verknüpft werden, empfindet Cookie-Hinweise vielleicht nicht mehr als lästige Störung des Nutzererlebnisses, sondern als notwendigen Schutz der eigenen Privatsphäre.

Neue Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur datenschutzrechtlichen Einwilligung

13. Mai 2020

Mit Wirkung zum 04. Mai 2020 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) neue Richtlinien zur Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung erlassen und veröffentlicht (bisher liegen die neuen Leitlinien nur in englischer Sprache vor). Dabei handelt es sich um eine aktualisierte Fassung des “Working Papers” WP 259 rev. 01 der Artikel-29-Datenschutzgruppe. Diese Aktualisierungen betreffen vor allem den Betrieb von Webseiten und dort einzuholende Einwilligungen der Nutzer.

Der EDSA sah sich zu einer Aktualisierung dieser Leitlinien veranlasst, da das Thema “Einwilligung” noch immer zahlreiche praktische und rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Dabei geht es laut EDSA insbesondere um zwei Punkte, die weiterer Klarstellung bedürften: zum einen die Wirksamkeit von Einwilligung bei der Nutzung sog. “Cookie Walls”, zum anderen das im WP 259 rev. 01 dargestellte Beispiel 16 zum Scrollen und Wischen auf einer Website als mögliche Einwilligung.

“Cookie Walls” unzulässig

Zunächst stellt der EDSA klar, dass eine Einwilligung dann nicht als “freiwillig” abgegeben (im Sinne des Art. 4 Nr. 11 DS-GVO) angesehen werden könne, wenn der Verantwortliche die Nutzung eines Services von der Erteilung einer Einwilligung abhängig macht und darauf verweist, die betroffene Person könne den Service andernfalls auch bei einem anderen Anbieter nutzen (Rn. 38). Eine solche Einwilligung sei wegen einer fehlenden echten Wahlmöglichkeit nicht freiwillig, denn sie sei vom Verhalten anderer Marktteilnehmer sowie von der Beurteilung des Betroffenen abhängig, ob das andere Angebot als tatsächlich gleichwertig angesehen wird. Zudem würde dies den Verantwortlichen dazu verpflichten, Marktveränderungen zu beobachten, um Änderungen in Bezug auf gleichartige Angebote feststellen zu können. Im Ergebnis dürften Verantwortliche die Nutzung eines Services nicht davon abhängig machen, dass der Nutzer eine Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten für zusätzliche Zwecke erteilt. Sog. “Cookie Walls” seien demnach unzulässig (Rn. 39).

Scrollen und Wischen nicht als Einwilligung geeignet

Die zweite Klarstellung des EDSA bezieht sich auf das Beispiel 16, welches die Artikel-29-Datenschutzgruppe im WP 259 rev. 01 gegeben hatte. Demnach stelle das Scrollen oder Wischen auf einer Webseite keine eindeutig bestätigende Handlung dar (Rn. 68). Der Hinweis durch den Verantwortlichen, das fortgesetzte Srollen oder Wischen würde durch den Verantwortlichen als Einwilligung aufgefasst, könne schwierig zu erkennen sein, sodass er durch den Betroffenen übersehen werden könne. Diese Auffassung hat der EDSA nun bestätigt und klargestellt, dass ein solches Scrollen oder Wischen “unter keinen Umständen” eine unmissverständlich abgegebene Willensbekundung (siehe Art. 4 Nr. 11 DS-GVO) darstelle. Ein solches Verhalten könne deshalb nicht als Einwilligung angesehen werde, weil es sich nicht leicht von sonstigem Nutzerverhalten unterscheiden lasse. Zudem könne der Betroffene in einem solchen Fall seine Einwilligung nicht “so einfach wie die Erteilung der Einwilligung” widerrufen, wie dies Art. 7 Abs. 3 S. 4 DS-GVO fordert.

Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter und selbst Mitglied des EDSA, unterstützte diese Klarstellungen. Es sei problematisch, dass einige Internetseiten durch ihre Gestaltung den Nutzenden Tracking aufdrängten, und er hoffe, dass die Klarstellungen zu einem Umdenken bei solchen Anbietern sorgt. Es sei erforderlich, dass diese den Nutzenden endlich datenschutzfreundliche Alternativen anbieten.