Schlagwort: Diesel-Gipfel

Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen

4. August 2017

Mitte dieser Woche fand in Berlin der sogenannte Diesel-Gipfel statt. Auf diesem Gipfel haben die deutschen Hersteller von Diesel-Fahrzeugen zugesagt, rund 5,3 Millionen Autos mit einer neuen Abgas-Software auszustatten. Mit diesem kostenlosen Update soll der Ausstoß des Atemgifts Stickoxid verringert werden.

Neben der Frage, ob dieses Software-Update wirklich zu einer relevanten Absenkung des Stickoxidausstoßes führt, zeigt sich nun, dass die Autohersteller möglicherweise auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Aspekte nicht mitbedacht haben. Die entsprechende Software-Nachrüstung betrifft vor allem ältere Dieselfahrzeuge. Gerade solche älteren Modelle sind oftmals aber schon an neue Besitzer weiterverkauft, sodass die Hersteller in den meisten Fällen die neuen Besitzer der Fahrzeuge nicht kennen werden. Demnach müsste für eine Nachrüstung das Kraftfahrtbundesamt der Industrie den Herstellern Namen und Adresse der Käufer übermitteln.

Eine Sprecherin der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff bestätigte, dass eine solche Datenweitergabe durch das Kraftfahrtbundesamt einer ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen oder einer einschlägigen gesetzlichen Grundlage bedürfe. Eine ausdrückliche Einwilligung dürfte jedoch in kaum einem Fall vorliegen. Demnach prüft das Verkehrsministerium aktuell, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung der Daten der Fahrzeugbesitzer gibt. Eine Datenübermittlung käme eventuell dann in Betracht, wenn ein Fahrzeugrückruf aufgrund erheblicher Mängel für die Verkehrssicherheit oder die Umwelt rechtlich geboten sei.