Schlagwort: Gesetz

Kein neues Gesetz für Smart-Home-Geräte

16. Juli 2019

Sollten bei einem Zugriff des Staates auf Daten privater Smart-Home-Geräte strengere Regeln gelten? Sicherheitsbehörden können theoretisch vernetzte Geräte zur akustischen Überwachung einsetzen. Bei der Beantwortung dieser Frage sind die Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragte unterschiedlicher Meinung.

Nach Einschätzung der Bundesregierung benötigen Sicherheitsbehörden kein neues Gesetz. Die FDP-Fraktion hatte diesbezüglich eine Anfrage gestellt und bekam vom Bundesinnenministerium die Antwort, dass eine neue gesetzliche Regelung nicht erforderlich sei, da der bestehende Rechtsrahmen bereits die Smart-Home-Geräte umfasse. Es müssen laut Innenministerium nicht dieselben Voraussetzungen gelten, die für die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung notwendig seien. Zur Anwendung kämen stattdessen die weniger hohen Hürden für die Onlinedurchsuchung. Darunter ist der Eingriff in einen Computer oder ein anderes informationstechnisches System ohne Wissen des Betroffenen zu verstehen.

Auch wenn in beiden Fällen ein richterlicher Beschluss notwendig sei und es sich um Ermittlungen zu einer besonders schweren Straftat handelt, kommt bei einer Wohnraumüberwachung hinzu, dass sie nur dann erlaubt ist, wenn “auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten von Bedeutung sind.”

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kleber hat dazu eine andere Meinung. Aus seiner Sicht sei darin eine “verfassungsrechtlich bedenkliche Kompetenzerweiterung” zu sehen. Neben den klassischen Smart-Home-Geräten wie Alexa zählen auch Luftsensoren, Bewegungsmelder oder Überwachungskameras, die Informationen versenden, dazu.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagt, dass grundsätzlich “alle digitalen und vernetzten Geräte mit Mikrofon wie etwa Sprachassistenten auch für die akustische Überwachung genutzt werden” können. Daraus ergibt sich für die Bundesregierung offenbar “ein millionenfaches Potential für Wanzen im Wohnzimmer”.