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Facebook erneuert seine Datenschutz-Bestimmungen – schon wieder

3. September 2013

Selbst achtsamen Facebook-Nutzern fällt es bisweilen nicht immer leicht, durch die rechtlichen Rahmenbedingungen bei dem sozialen Netzwerk durchzublicken. Nicht zuletzt deshalb, weil sich die Bestimmungen häufig ändern. Am 29.08.2013 stellte Facbooks Chief Privacy Officer, Policy, Erin Egan offiziell die kommenden Neuerungen im Bereich der Nutzungsregelungen vor. Dort wird von „vorgeschlagenen Aktualisierungen“ gesprochen, zu denen der Nutzer innerhalb von sieben Tagen ein Feedback abgeben kann. Die geplanten Änderungen sollen 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft treten.

Bei den aktuellen Änderungen geht es vor allem um Gesichtserkennung und personalisierte Werbung, wie die Augsburger Allgemeine schreibt. Facebook bemüht sich um mehr Transparenz, räumt sich zugleich aber mehr Rechte an den Daten der Nutzer ein. So heißt es laut Spiegel Online konkret, dass Der Nutzer Facebook eine generelle Werbeerlaubnis mit seinem Namen und Profilfoto erteilt, sobald er den Dienst des Netzwerkes nutzt. Weiter heißt es, dass personalisierte Werbung nicht mehr als Werbung gekennzeichnet sein muss.

Auch die früher einmal geplante, aber auf Eis gelegte Gesichtserkennung ist wieder im Gespräch. Angeblich soll Facebook eine Datenbank für Fotos aufbauen und pflegen, um künftig Gesichtserkennungen bei geposteten Fotos anwenden zu können.

Facebook sagt zwar, dass mit den neuen Bestimmungen erreicht werden soll, dass der Nutzer konkreter als zuvor erfährt, was mit seinen Daten geschieht. Der Wortlaut der neuen Regelungen jedoch lässt Facebook an mehreren Stellen viel Spielraum bei der Auslegung bestimmter Begriffe.

Nutzer, die mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden sind können wenig unternehmen. Zwar wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt sieben Tage lang die neuen Bestimmungen zu kommentieren. In Kraft treten sie aber so oder so 30 Tage nach Veröffentlichung. Wer dann Facebook weiterhin nutzt, erklärt sich automatisch mit den neuen Bestimmungen einverstanden. N24.de rät deshalb jedem Nutzer, wenigstens die Werbe-Einstellungen auf seinem Profil manuell zu überprüfen. In der Kategorie „Werbeanzeigen“ sollte beim Unterpunkt „Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für“ die Kategorie „niemand“ ausgewählt werden.

Facebook schaltet Gesichtserkennung in Europa ab

25. September 2012

Unmittelbar nach dem Erlass einer Verwaltungsanordnung durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat das Social Network Facebook nun hinsichtlich der umstrittenen Gesichtserkennung einlenkt und sich bereit erklärt, bis zum 15. Oktober alle bisher erstellten Nutzerprofile zu löschen. Dies teilte die, wegen des dort ansässigen Hauptquartiers, für Facebook Europa zuständige irische Datenschutzbehörde am Freitag mit. Facebook-Europa-Chef Richard Allen äußerte sich der dpa gegenüber jedoch optimistisch: “Wir glauben weiter, dass man Gesichtserkennung in Europa legal anbieten kann”. Zunächst sei das Verfahren jedoch bereits jetzt für alle Nutzer in Europa gestoppt worden. Nach einer datenschutzrechtlichen Überarbeitung ist Facebook jedoch bestrebt die Gesichtserkennung wieder zu integrieren.

Es erscheint jedoch fragwürdig, dass das Einlenken von Facebook in einem direkten Zusammenhang mit der erlassenen Verwaltungsanordnung steht. Vielmehr ist dies auf das Bestreben der irischen Datenschutzbehörde zurückzuführen sein. Diese hat nach langer und intensiver Auseinandersetzung mit Facebook und der Thematik, unter Hinzuziehung anderer europäischer Datenschutzbehörden, als zuständige Behörde gegenüber dem US-Unternehmen Stellung bezogen, und die Gesichtserkennung als nicht datenschutzkonform deklariert. Allan erklärte zwar, die Gesichtserkennung sei ausdrücklich als “nicht illegal” erkannt worden, es erfolgte jedoch die nachdrückliche Empfehlung seitens der Behörde, das Verfahren dahingehend umzustellen, den Nutzer durch eine vorherige Zustimmung zu der Funktion in das Verfahren einzubinden.

Gary Davis, Vize-Chef der irischen Datenschutzbehörde, zeigte sich zufrieden. Mit der Entscheidung “die Uhr neu zu starten”, seien nun alle Probleme mit der Funktion ausgeräumt. Kritik kam seitens der Wiener Studenten-Initiative “Europe-v-Facebook“. Diese bemängelte in einer Stellungnahme, dass der Bruch bestehender Datenschutz-Gesetze für Facebook nun letztlich doch ohne wirkliche Konsequenzen bleiben würde. Der Effekt der Abschaltung der Gesichtserkennung sei jedoch begrüßenswert.

 

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HmbBfDI: Verwaltungsanordnung gegenüber Facebook wegen Gesichtserkennung

24. September 2012

Die vom Social Network Facebook integrierte Gesichtserkennung steht seit langem als rechtswidrig in der Kritik. Das Verfahren schlägt Nutzern mögliche Verlinkungen von Personen auf Fotos vor, welche durch einen biometrischen Abgleich ermittelt wurden. Nun hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (HmbBfDI), wie durch einen Pressemitteilung bekannt geben wurde, gegenüber Facebook eine Verwaltungsanordnung erlassen, welche das Unternehmen dazu verpflichtet, die Gesichtserkennung auch rückwirkend datenschutzkonform zu gestalten und sicherzustellen, dass nur mit der aktiven Zustimmung der bereits registrierten Nutzer biometrische Profile erzeugt und dauerhaft gespeichert werden. Zudem müssen diese zuvor umfassend über die Risiken des Verfahrens aufgeklärt werden. Facebook hat nun einen Monat lang Zeit gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, bevor dieser rechtskräftig wird. Anschließend sind die Anforderungen umzusetzen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen die erhobenen Daten gelöscht werden.

Die Anordnung war nötig geworden, da Facebook auch nach langwierigen und intensiven Verhandlungen nicht bereit war, aus freien Stücken das Verfahren europäischen Datenschutzanforderungen anzupassen. Caspar dazu: „Ich bedaure, dass Facebook nicht willens ist, den europäischen Standard bei der Nutzung digitaler Bilder zur Erstellung biometrischer Profile umzusetzen. Die erlassene Anordnung basiert auf den von den europäischen Datenschutzbeauftragten gemeinsam erarbeiten Anforderungen. Ziel der Anordnung ist es im Übrigen nicht, den Einsatz dieser Technologie zu verhindern, sondern den Nutzerinnen und Nutzern Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen eine bewusste und aktive Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an dieser nicht unproblematischen Technologie ermöglicht.“

Wegen der örtlichen Zuständigkeit gilt die Anordnung zunächst nur bezüglich Nutzern aus Hamburg. Andere deutsche Aufsichtsbehörden planen indes gleichlautende Anordnungen zu erlassen.

Artikel 29-Gruppe: Empfehlungen für den Einsatz von Gesichtserkennungstechniken

5. April 2012

Die Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat jüngst ein Papier veröffentlicht, das den rechtskonformen Einsatz von Gesichtserkennungstechniken im Internet und im Mobilfunk thematisiert. Die rechtlichen Anforderungen seien im Hinblick auf die Sensibilität der personenbezogenen Daten entsprechend hoch. So werde beispielsweise für die Erhebung und Weitergabe von biometrischen Daten die informierte Einwilligung des Nutzers zur Voraussetzung gemacht, insbesondere auch dann, wenn Dritte die Bilder online stellen. Ebenso wichtig sei die Datensicherheit beim Hochladen der Bilder, die über Verschlüsselungs- und Verifizierungstechniken gewährleistet werden sollte.

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Verbraucherschutzministerin Aigner legt Beschwerde gegen Facebooks Gesichtserkennung ein

14. Dezember 2011

Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz bereits rechtliche Schritte gegen Facebook angekündigt hat, ist nun auch Bundesverbraucherschutzministerin Aigner aktiv geworden. Sie hat sich nach Meldung der dpa mit einem Brief an die US-Handelskommission FTC gewandt, in welchem sie moniert, dass Facebook das Safe-Harbor-Abkommen verletze.

Nach DPA-Angaben wirft Aigner Facebook insbesondere vor, in Bezug auf die Gesichtserkennung vermutlich die weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen zu erstellen, ohne über deren biometrische Erfassung klar und verständlich zu informieren

Wenig später erklärte sich Facebook gegenüber der FTC zu strengeren Datenschutzauflaugen in den USA bereit, nachdem zuvor mehrfach gegen datenschutzrechtliche Selbstverpflichtungen verstoßen worden war. Insbesondere verpflichtete sich Facebook nun dazu, neue Funktionen und Einstellungen nicht mehr automatisch freizuschalten, ohne die Einwilligung des Nutzers einzuholen. Diese Praxis hatte in der Vergangenheit vielfach für Kritik gesorgt, so auch bei der Einführung der Gesichtserkennung.

Eben diese von Aigner expliziert kritisierte Gesichtserkennung findet jedoch keinen expliziten Niederschlag in der neuen Vereinbarung mit der FTC (se).

 

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