Schlagwort: Grenzkontrolle

Einigung über biometrische Grenzkontrolle – Smart Borders

5. Juli 2017

Das biometrisches Kontrollsystem für Angehörige aus Drittstaaten an den EU-Grenzen kommt. Darauf verständigten sich EU-Verhandlungsführer aus dem Ministerrat, dem Parlament und der Komission in einem Entwurf vom 30.06.2017. Für die Einrichtung der biometrischen Grenzkontrolle bedarf es zwar der Bestätigung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten und die Bestätigung des Entwurfs durch das EU-Parlaments und den Rat, eine Ablehnung des Entwurfs gilt aber als höchst unwahrscheinlich.

Das geplante Ein- und Ausreisesystem führt dazu, dass Angehörige aus Drittstaaten sich demnach künftig bei der Einreise in die EU mit vier Fingerabdrücke und Gesichtsbild registrieren lassen müssen. Die Identitätsangaben sowie weitere Daten aus den Reisedokumenten sollen in dem System aufbewahrt werden. In der Regel beträgt die Speicherfrist drei Jahre. Fünf Jahre lang werden die Einträge gespeichert, wenn der Angehörige des Drittstaates seinen Besuch unerlaubt verlängert.

Die neue Datenbank soll die zulässige Dauer des Aufenthaltes automatisch berechnen und die nationalen Sicherheitsbehörden warnen, wenn der Angehörige aus dem Drittstaat nicht innerhalb der zulässigen Aufenthaltsdauer ausgereist ist. Das bisherige Stempelverfahren soll damit abgeschafft werden.

Der durch das Gremium erstellte Entwurf sieht vor, dass nicht nur Migrationsämter und Grenzschützer auf die die Datenbank zugreifen dürfen, sonden auch die allgemeinen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie Europol. Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Genannt werden etwa der Kampf gegen Terrorismus oder andere schwere Verbrechen. Die Zugriffe auf die Datenbank sollen verhältnismäßig und notwendig zur Erfüllung der Aufgaben der berechtigten Behörden sein. Ziel des biometrischen Grenzsystems ist es, die Grenzkontrollen zu verbessern und den Mitgliedstaaten zu helfen, die Reise-und Migrationsströme zu bewältigen sowie vor den aktuellen Gefahren des Terrorismus und der Kriminalität zu schützen.