Schlagwort: Grundgesetz

Digitalpakt für Schulen

21. Februar 2019

Nach der erreichten Einigkeit zwischen Bund und Ländern hinsichtlich des Digitalpakts für Schulen soll das Grundgesetz geändert werden.

Der Kernpunkt der Einigung ist, dass der Bund zukünftig die Möglichkeit hat, die Länder finanziell bei der Digitalisierung von Schulen zu unterstützen, eine gemeinsame Finanzierung der Mittel wurde aber abgelehnt. Der Bund erhält Kontrollrechte, wonach er Unterlagen der Länder über die Ausgabe und Verwendung der Bundesmittel anfordern darf.

“Finanziert werden damit etwa WLAN-Anschlüsse, die Anschaffung digitaler Lerngeräte oder entsprechender Anzeigegeräte wie ‘digitale Tafeln’. Damit soll erreicht werden, dass schnelles Internet in allen Schulen verfügbar wird und der Einsatz digitaler Medien in die Lerninhalte integriert werden kann. Sie sollen die traditionellen Lernmethoden ergänzen, aber können sie keinesfalls ersetzen“ – teilte der Vizechef der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU) der FAZ mit.

Auch das Thema des Einsatzes von Schul-Clouds wird diskutiert. Dadurch soll erreicht werden, dass die zentralen Cloudlösungen die Anschaffung und Wartung von Serverstrukturen, die Auswahl und Aktualisierung der Software sowie eine grundlegende Gewährleistung des Datenschutzes übernehmen. Sollte die Bundesregierung eine bundesweit oder länderübergreifend flächendeckende Schul-Cloud-Dienste einsetzen wollen, sind vorab viele wichtige datenschutzrechtlichen Fragen zu klären. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bringt daher der Digitalparkt eine Reihe von Nuancen, die bei der Digitalisierung von Schulen zukünftig zu beachten sind.  

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IFK: Aufnahme der Informationsfreiheit in das Grundgesetz und die Landesverfassungen

29. November 2011

Die 23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) verabschiedete unter dem Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar am gestrigen Tage eine Entschließung zur Informationsfreiheit, die darauf abzielt, die Transparenz staatlichen Handelns auf Bundes- und Landesebene zu verstärken. Demokratie und Rechtsstaat könnten sich nur dort wirklich entfalten, wo auch die Entscheidungsgrundlagen staatlichen Handelns offen gelegt würden. Eine verfassungsrechtliche Verankerung der Informationsfreiheit sei insofern geboten. Daneben sei auch die Implementierung eines Anspruches auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in das Grundgesetz und – sofern noch nicht erfolgt – in die Landesverfassungen von Nöten. Auf diese Weise würden öffentliche Stellen verpflichtet, vorliegende Informationen grundsätzlich öffentlich zugänglich zu machen. (sa)