Schlagwort: Handelsregisterverordnung

Änderungen in der Handelsregisterverordnung

23. Dezember 2022

Das Bundesjustizministerium hat die Handelsregisterverordnung (HRV) angepasst, die Änderungen treten heute in Kraft. Ziel sei ein besserer Schutz personenbezogener Daten im digitalen Handelsregister.

Hintergrund

Das Handelsregisterportal wird von den Ländern betrieben. Die HRV ist der einzige Bereich, in dem das Bundesjustizministerium selbst als Verordnungsgeber tätig werden kann. Unter der Web-Adresse „handelsregister.de“ ließen sich seit dem 1. August dieses Jahres sämtliche Einträge im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister per Webformular abrufen. Die für die Allgemeinheit ohne Registrierung zugänglichen Dokumente enthielten oft sensible persönliche Daten wie Adressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder auch Unterschriften.

Nach einer Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie waren teilweise Dokumente mit sensiblen personenbezogenen Daten übers Internet frei abrufbar. Das Ministerium reagierte nun auf Kritik von Datenschützern und passte die HRV an, um die Informationen in dem Online-Verzeichnis besser zu schützen.

Änderungen in der Handelsregisterverordnung

§ 9 HRV führt nun aus, dass in das digitale Handelsregister nur Unterlagen aufgenommen werden sollen, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften zwingend einzureichen seien, also beispielsweise keine Ausweiskopien. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Erbscheine, Erbverträge, öffentliche Testamente und andere nach § 12 Abs. 1 Satz 5 HGB hinterlegte Urkunden nicht in das Register aufgenommen werden sollen. Die Einsicht in diese Dokumente sei für den Rechtsverkehr nicht notwendig.

Darüber hinaus regelt der neue Absatz 7 des § 9 HRV die Möglichkeit des Austauschs von Dokumenten. Wenn das ursprünglich eingereichte Dokument Teilinformationen enthalte, die nicht zum Registerordner gehörten, könne die betroffene Person ein neues Dokument ohne die fraglichen Informationen einreichen. So könne das neue Dokument gegen das alte Dokument ausgetauscht und das alte Dokument gesperrt werden.

Prozess noch nicht abgeschlossen

Des Weiteren stehe das Bundesministerium der Justiz im Austausch mit den Justizbehörden der Länder und der Bundesnotarkammer, um so weitere Verbesserungen im Datenschutz voranzutreiben. Auch suche man weiterhin nach technischen Lösungen zur Bearbeitung von bereits eingestellten Daten.