Schlagwort: Handreichung

Baden-Württemberg: Keine dienstliche Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen

25. Juli 2013

Im Rahmen einer Handreichung hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stellung zu dem Einsatz sozialer Netzwerke an Schulen bezogen. Danach soll die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten mittels sozialer Netzwerke generell verboten sein. Hierunter falle jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander, ferner das (Zwischen-)Speichern von personenbezogenen Daten jeder Art auf sozialen Netzwerken. Allerdings dürfe man im Rahmen des Unterrichts soziale Netzwerke dazu nutzen, um Funktionsweise, Vorteile, Nachteile, Risiken usw. pädagogisch aufzuarbeiten.

Man gestatte – trotz rechtlicher Umstrittenheit – die Nutzung von Fanpages zur Selbstdarstellung von Schulen. Jedoch sei eine Selbstdarstellung mittels konventioneller Homepage vorzugswürdig. Social Plugins, wie etwa der Like-Button von Facebook, dürfen nach der Handreichung nicht verwendet werden.

BfDI: Handreichung zum datenschutzgerechten Umgang mit De-Mail

8. März 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat eine Handreichung zum datenschutzgerechten Umfnag mit besonders schützenswerten Daten beim Versand mittels De-Mail veröffentlicht. Diese soll die Nutzer von De-Mail für die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Versendung besonders schützenswerter Daten mittels De-Mail sensibilisieren. Ferner soll diese Hinweise für einen datenschutzgerechten Versand dieser Daten mittels De- Mail unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geben, um damit zu einer rechtssicheren und weiten Verbreitung von De-Mail- Diensten beizutragen.

De-Mail biete – anders als die normale E-Mail – die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit könnten die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden, so Schaar. Allerdings seien Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können, weswegen diese Handreichung zur Information entstanden sei.

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