BfDI: Handreichung zum datenschutzgerechten Umgang mit De-Mail

8. März 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat eine Handreichung zum datenschutzgerechten Umfnag mit besonders schützenswerten Daten beim Versand mittels De-Mail veröffentlicht. Diese soll die Nutzer von De-Mail für die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Versendung besonders schützenswerter Daten mittels De-Mail sensibilisieren. Ferner soll diese Hinweise für einen datenschutzgerechten Versand dieser Daten mittels De- Mail unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geben, um damit zu einer rechtssicheren und weiten Verbreitung von De-Mail- Diensten beizutragen.

De-Mail biete – anders als die normale E-Mail – die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit könnten die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden, so Schaar. Allerdings seien Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können, weswegen diese Handreichung zur Information entstanden sei.

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