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TKG: Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes

14. Mai 2012

Seit dem 10.05.2012 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Die Neuregelungen sollen verbesserte Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen und Innovationen schaffen und dienen zugleich der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes. Daneben sind vielzählige verbraucherschutzrechtliche Themengebiete aufgegriffen und normiert worden. Implementiert wurden u.a. Regelungen zu Warteschleifen und zu Call by Call-Diensten. So sollen Warteschleifen bei Servicenummern in dem nächsten Jahr vorerst für die ersten zwei Minuten kostenfrei sein. In dem folgenden Jahr wird dann die gesamte Wartezeit kostenfrei ausgestaltet werden. Alternative Netzbetreiber (Call by Call) sind ab dem 01.08.2012 verpflichtet, den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen. Neue Regelungen zum Datenschutz sollen erwartungsgemäß zu einem verbesserten Schutz anfallender personenbezogener Daten führen und die Rechtsposition der Verbraucher zugleich verstärken.

Weiterführende Informationen zu den Neuerungen im Telekommunikationsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

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