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Justizministerkonferenz: Datenhehlerei als neuer Straftatbestand

27. Juni 2012

Die deutschen Justizminister haben sich im Rahmen ihrer 83. Konferenz Medienangaben zufolge darauf verständigt, die Hehlerei von Daten als neuen Straftatbestand aufzunehmen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten. Ziel sei es, die Strafbarkeitslücke zu schließen, die aufgrund des Umstandes entsteht, dass bislang lediglich das illegale Beschaffen und Nutzen von Daten strafbar ist, jedoch nicht die Zwischenhändler belangt werden können, die beispielsweise auf dem Schwarzmarkt unrechtmäßig erlange Daten verkaufen. Der umstrittene Ankauf von Steuerdaten soll hingegen weiter möglich bleiben. Der Staat wird sich daher nicht der Datenhehlerei strafbar machen können, wenn er Datenträger mit Informationen über deutsche Steuerflüchtlinge einkauft und auf Grundlage der Informationen Ermittlungen aufnimmt.


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