
Artikel 5 KI-VO: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens intensiv mit der Auslegung des sechsten Verbots gemäß Artikel 5 der KI-Verordnung (KI-VO) der EU befasst. Dieses Verbot betrifft den Einsatz von KI-Systemen…















