Schlagwort: LDI RLP

LDI RLP: Grenzen des europäischen Datenschutzrechts

3. April 2012

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LDI RLP) Wagner hat ausdrücklich begrüßt, dass sich der Bundesrat am vergangenen Freitag gegen eine verbindliche Vollregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene ausgesprochen und zugleich Subsidiaritätsrüge gegen die von der Europäischen Kommission vorgelegte EU-Datenschutzverordnung eingelegt hat. Dies sei kein Votum gegen ein möglichst hohes Datenschutzniveau in den EU-Mitgliedstaaten. Im Gegenteil: In Zeiten von Facebook, Google und Co. seien die Daten der Bürgerinnen und Bürger sogar noch effektiver zu schützen als dies zurzeit der Fall sei. Die Frage sei nur, auf welchem Weg dies am besten zu erreicht werden könnte. Eine europäische Datenschutzverordnung jedenfalls sei der falsche Weg. Sie gehe über die Kompetenzzuweisungen der EU hinaus und führe zusätzlich dazu, dass die bewährten Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und große Teile des bereichsspezifischen Datenschutzrechtes Makulatur würden. Vor allem aber habe sie zur Folge, dass die Datenschutzgrundrechte ausgehebelt und das Bundesverfassungsgericht als Kontrollinstanz zur Seite geschoben werde. Das sei aus nationaler Sicht nicht zu akzeptieren und auch aus europäischer Perspektive nicht hilfreich.

“Datenschutz ist auch eine Frage der Kultur, und diese hat sich in den Mitgliedstaaten unterschiedlich entwickelt. Das muss auch von der Europäischen Kommission respektiert werden.”, so Wagner.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

LDI RLP: Kritik an Stiftung Datenschutz

23. Februar 2012

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LDI RLP), Edgar Wagner, hat abermals Bedenken gegen die geplante Stiftung Datenschutz geäußert. Eine nähere Darlegung der Bundesregierung zur Stiftungsgründung habe ergeben, dass die Stiftung mit einem nur sehr geringem Stiftungsvermögen ausgestattet werde und ansonsten auf den Zuschuss von Stiftungskapital durch die Wirtschaft angewiesen sei. Dies steht nach Ansicht Wagners dem Wesen einer unabhängigen Stiftung entgegen. Es sei wesentlich besser, die unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu stärken, als neue Einrichtungen zu schaffen, die über keine klaren Aufgabenzuweisungen, keine hinreichende Finanzausstattung und keine Unabhängigkeit verfügen. So würden wieder einmal Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden könnten. Stärkung des Datenschutzes heiße nicht, zusätzliche Datenschutzeinrichtungen zu schaffen, sondern die vorhandenen, nämlich die unabhängigen Datenschutzbeauftragten, zu stärken, betonte Wagner. (sa)

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,