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BfDI: Konzeptionelle Änderungen zur Rettung der Stiftung Datenschutz

17. Dezember 2012

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat vergangene Woche in einem Blogbeitrag die Konzeption der geplanten Stiftung Datenschutz kritisiert. Auch wenn er die Idee der Stiftung nach wie vor für gut halte, weise die konkrete Ausgestaltung der Stiftung gravierende Mängel auf. Kritisch seien insbesondere, dass die Stiftungssatzung nur unzureichend für personelle und finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung sorge und das vorgesehene Finanzierungskonzept keine Bestandssicherheit für die Stiftung vorsehe. Die Stiftung bleibe auf ungewisse jährliche Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt oder auf Zuwendungen Dritter angewiesen und verfüge daher über nur sehr eingeschränkte Planungssicherheit. Bedauerlich sei weiterhin, dass sein Vorschlag, den Beirat paritätisch aus den Bereichen Datenschutz, Wirtschaft und Verbraucherschutz zu besetzen, nicht berücksichtigt worden sei. Die vom Bundesinnenministerium ausgearbeitete Satzung räume  den Wirtschafts- und wirtschaftsnahen Vertretern im Beirat ein deutliches Übergewicht ein. Zuletzt sei zu kritisieren, dass wesentliche Anforderungen an die Durchführung der vorgesehenen Testvergleiche und an die Vergabe der Gütesiegel unklar bleiben. Es sei derzeit nicht einmal absehbar, wer die Verfahren und Parameter für eine Auditierung entwickelt, wer die Bedingungen für die Akkreditierung der Auditoren festlegt und überwacht und wer die Prüfergebnisse der Auditoren und die Siegelvergabe kontrolliert.

“Ich bedauere, dass es der Bundesregierung im Vorfeld der Stiftungserrichtung offensichtlich nicht möglich war, in den angesprochenen Fragen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden einen Konsens zu suchen. Ich bin gerne bereit, die Möglichkeit der Mitarbeit im Stiftungsbeirat erneut zu prüfen, wenn eine befriedigende Neuausrichtung der Stiftung erfolgt. Unabhängig davon stehe ich selbstverständlich weiterhin zur datenschutzrechtlichen Beratung von Bundestag und Bundesregierung zur Verfügung, wie es meinem gesetzlichen Auftrag entspricht.”, so Schaar.

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Stiftung Datenschutz wird boykottiert

23. November 2012

Die von den Koalitionsparteien CDU und FDP im Koalitionsvertrag festgeschriebene Stiftung Datenschutz droht offenbar zu scheitern. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, verzichten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf die ihnen zustehenden drei Sitze im Beirat der Stiftung. Dieser Entscheidung schlossen sich auch die Oppositionsparteien von SPD und den Grünen an.

Als Grund für den Boykott wird die “Sinnlosigkeit” der Stiftung in ihrer konkreten Konzeption genannt. Dagmar Hartge, Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg und Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erklärte gegenüber der SZ: “Die Mitarbeit in dem Beirat wäre mit unserer Unabhängigkeit als Datenschutzbeauftragte nicht vereinbar.”

Ziel der Stiftung war die Erarbeitung eines Datenschutz-Gütesiegels, in dessen Prozess der Beirat als beratendes Gremium integriert wird. Kritiker bemängelten indes, dass die Wirtschaft in dem Gremium zu stark vertreten sei und daher nicht die notwendige Unabhängigkeit gewährleistet sein könnte. “Wir sehen keinen Mehrwert in dieser von der Wirtschaft dominierten Stiftung”, äußerte der SPD-Datenschutzexperte Gerold Reichenbach. Verbraucherschützer hatten sich vom dem Vorhaben die Schaffung einer mit der Stiftung Warentest vergleichbaren Institution versprochen, welche die Datenschutzstandards verschiedener Dienstleister vergleicht und bewertet. Bereits kurz nach Veröffentlichung der Satzung hatte es jedoch bereits Kritik an dem Projekt gegeben.

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Stiftung Datenschutz: Geschäftsaufnahme bis Oktober 2012

2. Juli 2012
Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag die Errichtung der Stiftung Datenschutz beschlossen.Das Stiftungsgeschäft zur Errichtung der Stiftung Datenschutz in Leipzig soll bis Oktober dieses Jahres vorgenommen und zügig die Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht beantragt werden.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat diesen Beschluss und den damit verbundenen Auftrag zur Errichtung der Stiftung kommentiert und als “großen Erfolg für den Datenschutz” bezeichnet. “Die Stiftung soll helfen, bei den Bürgerinnen und Bürger ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wertvoll ihre Daten im Internet sind. Daten sind die Währung in der digitalen Welt.
Bildung und Aufklärung der Nutzer werden in diesem sensiblen Bereich des Internets gestärkt. Damit werden wir auch das Vertrauen in die IT-Wirtschaft stärken. Mit der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels wird die Stiftung zudem deutlich machen, dass der Datenschutz ein wertvoller Wettbewerbsfaktor ist. Nun sollte zügig das Eintragungsverfahren durchgeführt werden.“

LDI RLP: Kritik an Stiftung Datenschutz

23. Februar 2012

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LDI RLP), Edgar Wagner, hat abermals Bedenken gegen die geplante Stiftung Datenschutz geäußert. Eine nähere Darlegung der Bundesregierung zur Stiftungsgründung habe ergeben, dass die Stiftung mit einem nur sehr geringem Stiftungsvermögen ausgestattet werde und ansonsten auf den Zuschuss von Stiftungskapital durch die Wirtschaft angewiesen sei. Dies steht nach Ansicht Wagners dem Wesen einer unabhängigen Stiftung entgegen. Es sei wesentlich besser, die unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu stärken, als neue Einrichtungen zu schaffen, die über keine klaren Aufgabenzuweisungen, keine hinreichende Finanzausstattung und keine Unabhängigkeit verfügen. So würden wieder einmal Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden könnten. Stärkung des Datenschutzes heiße nicht, zusätzliche Datenschutzeinrichtungen zu schaffen, sondern die vorhandenen, nämlich die unabhängigen Datenschutzbeauftragten, zu stärken, betonte Wagner. (sa)

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Gründung der Stiftung Datenschutz verschoben

10. November 2011

Die Gründung der Stiftung Datenschutz, die u.a. Produkte und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit im Rahmen eines Datenschutzaudits überprüfen und Datenschutzkonformität mittels Gütesiegelvergabe transparent machen soll, wird Medienberichten zufolge voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres – verzögert – erfolgen. Die Abstimmung des Satzungsentwurfs innerhalb der betroffenen Ressorts sei noch nicht abgeschlossen. Laut Angaben der Leipziger Volkszeitung besteht außerdem weiterer Abstimmungsbedarf im Hinblick auf den Sitz der Stiftung und auf die finanzielle und personelle Ausstattung der Stiftung. (sa)

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