LDI RLP: Grenzen des europäischen Datenschutzrechts

3. April 2012

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LDI RLP) Wagner hat ausdrücklich begrüßt, dass sich der Bundesrat am vergangenen Freitag gegen eine verbindliche Vollregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene ausgesprochen und zugleich Subsidiaritätsrüge gegen die von der Europäischen Kommission vorgelegte EU-Datenschutzverordnung eingelegt hat. Dies sei kein Votum gegen ein möglichst hohes Datenschutzniveau in den EU-Mitgliedstaaten. Im Gegenteil: In Zeiten von Facebook, Google und Co. seien die Daten der Bürgerinnen und Bürger sogar noch effektiver zu schützen als dies zurzeit der Fall sei. Die Frage sei nur, auf welchem Weg dies am besten zu erreicht werden könnte. Eine europäische Datenschutzverordnung jedenfalls sei der falsche Weg. Sie gehe über die Kompetenzzuweisungen der EU hinaus und führe zusätzlich dazu, dass die bewährten Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und große Teile des bereichsspezifischen Datenschutzrechtes Makulatur würden. Vor allem aber habe sie zur Folge, dass die Datenschutzgrundrechte ausgehebelt und das Bundesverfassungsgericht als Kontrollinstanz zur Seite geschoben werde. Das sei aus nationaler Sicht nicht zu akzeptieren und auch aus europäischer Perspektive nicht hilfreich.

“Datenschutz ist auch eine Frage der Kultur, und diese hat sich in den Mitgliedstaaten unterschiedlich entwickelt. Das muss auch von der Europäischen Kommission respektiert werden.”, so Wagner.

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