Schlagwort: MeldFortG

Meldewesen: Weniger Bürokratie und mehr Datenschutz

6. September 2011

Das Bundesministerium des Inneren hat bekanntgeben, dass die Bundesregierung nunmehr den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) beschlossen hat. Mit diesem Gesetzesentwurf wird die dem Bund übertragene ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen wahrgenommen und ein Bundesmeldegesetz initiiert. Damit soll das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt werden.

Vorgesehen ist unter anderem, dass Prozessabläufe “verschlankt” und auf diese Weise Bürokratiekosten abgebaut werden, wobei mit Einsparungen von rund  117 Mio. Euro jährlich gerechnet wird. Diese Einsparungen sollen sich auch dadurch ergeben, dass Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen in Zukunft keine gesonderten Verzeichnisse über ihre Patienten zu führen haben und auch die Hotelmeldepflicht u.a. dadurch vereinfacht werden soll, dass Hotelmeldescheine bundeseinheitlich nur noch ein Jahr aufzubewahren sind. Daneben ist es Ziel des Gesetzentwurfes, den Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Künftig sollen bei einfachen Melderegisterauskünften gewerbliche Auskünfte nur noch zweckgebunden erteilt werden und für Auskünfte zu Zwecken des Adresshandels und der Werbung eine Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein. Die Speicherfrist für Meldedaten nach Wegzug oder Tod des Betroffenen wird auf das Minimum von fünf Jahren beschränkt. Weiterhin sollen die Informationsmöglichkeiten öffentlicher Stellen erheblich verbessert werden. Nach dem Gesetzesentwurf sollen diese länderübergreifend und zeitlich unbegrenzt online auf die Meldedatenbestände zugreifen können. (sa)