Niederländische Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld in Höhe von 525.000 €
Aus einer Pressemitteilung der niederländischen Aufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (“AP”) geht hervor, dass gegen die DPG Media Magazines B.V. eine Geldstrafe in Höhe von 525.000 Euro verhängt wurde.
Vorausgegangen waren mehrere Beschwerden gegenüber der AP über die Art und Weise, wie Sanoma Media Netherlands B.V. (jetzt DPG Media Magazines B.V.) mit dieser Art von Anfragen umging. Die Personen, die sich beschwerten, hatten z. B. ein Abonnement für eine Zeitschrift. Das Medienunternehmen wurde infolgedessen zu der Geldstrafe verurteilt, weil Personen, die ihre Daten einsehen oder löschen lassen wollten, zunächst einen Identitätsnachweis hochladen mussten. Darüber hinaus wurden die Betroffenen nicht darüber informiert, dass sie Daten aus dem Dokument sperren dürfen. Laut der AP sei dies in dieser Situation jedoch nicht notwendig. Das Medienunternehmen fordere somit zu viele personenbezogene Daten an.
Hinsichtlich der behördichen Entscheidung äußerte sich Monique Verdier, Vizepräsidentin der AP: “Man darf nie einfach einen Identitätsnachweis verlangen. Er enthält eine Menge personenbezogener Daten. Selbst wenn Teile eines Ausweises geschützt sind, ist es oft zu schwierig, anhand einer Kopie festzustellen, ob jemand derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Auch Kopien von Ausweispapieren müssen mit großer Sorgfalt aufbewahrt werden.”
Die DPG Media Magazines B.V. legte gegen den Bußgeldbescheid der Autoriteit Persoonsgegevens Widerspruch ein.