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Niederländische Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld in Höhe von 525.000 €

22. März 2022

Aus einer Pressemitteilung der niederländischen Aufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (“AP”) geht hervor, dass gegen die DPG Media Magazines B.V. eine Geldstrafe in Höhe von 525.000 Euro verhängt wurde.

Vorausgegangen waren mehrere Beschwerden gegenüber der AP über die Art und Weise, wie Sanoma Media Netherlands B.V. (jetzt DPG Media Magazines B.V.) mit dieser Art von Anfragen umging. Die Personen, die sich beschwerten, hatten z. B. ein Abonnement für eine Zeitschrift. Das Medienunternehmen wurde infolgedessen zu der Geldstrafe verurteilt, weil Personen, die ihre Daten einsehen oder löschen lassen wollten, zunächst einen Identitätsnachweis hochladen mussten. Darüber hinaus wurden die Betroffenen nicht darüber informiert, dass sie Daten aus dem Dokument sperren dürfen. Laut der AP sei dies in dieser Situation jedoch nicht notwendig. Das Medienunternehmen fordere somit zu viele personenbezogene Daten an.

Hinsichtlich der behördichen Entscheidung äußerte sich Monique Verdier, Vizepräsidentin der AP: “Man darf nie einfach einen Identitätsnachweis verlangen. Er enthält eine Menge personenbezogener Daten. Selbst wenn Teile eines Ausweises geschützt sind, ist es oft zu schwierig, anhand einer Kopie festzustellen, ob jemand derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Auch Kopien von Ausweispapieren müssen mit großer Sorgfalt aufbewahrt werden.”

Die DPG Media Magazines B.V. legte gegen den Bußgeldbescheid der Autoriteit Persoonsgegevens Widerspruch ein.

DSGVO-Sanktion gegen Tennisverband wegen Datenverkauf

10. März 2020

Die niederländische Aufsichtsbehörde verhängte gegen den Tennisverband „Koninklijke Nederlandse Lawn Tennisbond“ (KNLTB) eine Geldbuße von 525.000 EUR, weil er die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder verkauft hatte. Im Jahr 2018 stellte KNLTB unrechtmäßig die personenbezogenen Daten einiger tausend seiner Mitglieder zwei Sponsoren zur Verfügung.

Darunter waren der Name, das Geschlecht und die Adresse der Mitglieder. Die Sponsoren nutzten die Daten dazu um an die betroffenen Personen heranzutreten und ihnen tennisbezogene und andere Angebote unterbreiten zu können. Ein Sponsor erhielt personenbezogene Daten von 50.000, der andere von mehr als 300.000 Mitgliedern. Die Sponsoren wandten sich per Post oder Telefon an einige dieser KNLTB-Mitglieder.

Der Tennisverband hat sich auf das berechtigte Interesse am Verkauf der Daten berufen. Die niederländischen Aufsichtsbehörden waren anderer Ansicht und entschieden, dass KNLTB keine Grundlage für die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an die Sponsoren hatte. Daher war die Übermittlung der personenbezogenen Daten rechtswidrig. Das verhängte Bußgeld von 525.000 Euro ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Tennisverband Rechtsmittel eingelegt kann.