Schlagwort: Novellierung Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein

Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein

27. Mai 2011

Das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2000 soll an technische Neuerungen und an aktuellere datenschutzrechtliche Standards angeglichen werden. Anfang dieser Woche beschloss die Landesregierung einen entsprechenden Änderungsentwurf. Neben der Implementierung strengerer Regeln zur Verbreitung personenbezogener Daten im Internet ist darin u.a. eine § 42a BDSG entsprechende Selbstanzeigepflicht vorgesehen, wonach Behörden und andere öffentlichen Stellen verpflichtet werden, Betroffene und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu informieren, falls bei ihnen gespeicherte sensible Daten (z.B. Angaben zur Gesundheit) unzulässig übermittelt oder auf eine andere Weise unrechtmäßig Dritten zur Kenntnis gekommen sind. Zusätzlich werden erweiterte Dokumentationspflichten für Erfassung und Transfer der Daten formuliert. Herkunft, Zweck, Empfänger sowie Übermittlungszeitpunkt und Übermittlungszweck sollen in Zukunft protokolliert und für ein Jahr gespeichert werden.