Schlagwort: Öffnungsklauseln

Datenschutz-Grundverordnung in Großbritannien trotz Brexit?

8. August 2017

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist bereits viel diskutiert worden, welche Folgen der Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU haben wird. Die britische Regierung hat nun aber verlauten lassen, trotz oder gerade wegen der Austrittsverhandlungen eine Anpassung des UK-Datenschutzrechts an die neuen EU-Maßstäbe der Datenschutz-Grundverordnung vornehmen zu wollen. Hierzu wurde die Pressemitteilung “Government to strengthen UK data protection law” veröffentlicht.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25.05.2018 unmittelbar und zwingend in jedem EU-Mitgliedsstaat, lässt durch sogenannte Öffnungsklauseln aber zum Teil Spielraum für national individuelle Gestaltung. Als erster Mitgliedsstaat hat Deutschland hiervon Gebrauch gemacht und ein neues Bundesdatenschutzgesetz konzipiert, das die bestehenden Spielräume für sich nutzt. Dieses Vorgehen plant nun auch die britische Regierung und will die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung in die Zeit nach der Durchführung des Brexit “retten”. Durch ein an die EU-Verordnung angepasstes Datenschutzrecht soll der ungehinderte Datenfluss zwischen Großbritannien und den kontinentaleuropäischen Staaten über den Brexit hinaus sichergestellt werden. Dass man durch ein neues Gesetz die Datenschutz-Grundverordnung in britisches Recht überführe, sei ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Durchführung des Brexits, so die Pressemeldung.

Für die Zulässigkeit der Datenübermittlung an Stellen außerhalb der EU (sogenanntes “Drittland”) verlangt die Datenschutz-Grundverordnung in Art. 45 ein “angemessenes Schutzniveau” in der betreffenden Region, welches von der Europäischen Kommission festgestellt werden kann. Hintergrund der geplanten Auferlegung der EU-Datenschutzregeln durch die britische Regierung dürfte daher sein, den Weg für einen entsprechenden Angemessenheitsbeschluss frühzeitig zu ebnen.