Einscannen und Speichern von Personalausweisdaten verboten
Das Einscannen oder Kopieren und Speichern von Personalausweisen ist rechtswidrig. So sieht es das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11).
Den Fall ins Rollen gebracht hat der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Niedersachsen. Ein Automobillogistikunternehmen hat es sich zur gängigen Praxis gemacht, zur besseren Überwachung die Personalausweise von Fahrern, die Fahrzeuge vom Gelände des Unternehmens abholen, zu scannen und auf einem speziellen Rechner zu speichern. Der niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz forderte das Unternehmen auf, dies zu unterlassen, wie eurotransport.de schreibt. Das Logistikunternehmen klagte gegen die Unterlassungsverfügung – jedoch ohne Erfolg.
Wie datenschutz-nord.de erklärt, habe der Gesetzgeber im Personalausweisgesetz das unbeschränkte Erfassen der Daten zum Schutz der Inhaber und im Interesse der Datensicherheit untersagt. Der Personalausweis diene als Mittel zur Identifizierung; die Missbrauchsgefahr einmal gespeicherter Daten sei sehr hoch.