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Einscannen und Speichern von Personalausweisdaten verboten

3. Dezember 2013

Das Einscannen oder Kopieren und Speichern von Personalausweisen ist rechtswidrig. So sieht es das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11).

Den Fall ins Rollen gebracht hat der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Niedersachsen. Ein Automobillogistikunternehmen hat es sich zur gängigen Praxis gemacht, zur besseren Überwachung die Personalausweise von Fahrern, die Fahrzeuge vom Gelände des Unternehmens abholen, zu scannen und auf einem speziellen Rechner zu speichern. Der niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz forderte das Unternehmen auf, dies zu unterlassen, wie eurotransport.de schreibt. Das Logistikunternehmen klagte gegen die Unterlassungsverfügung – jedoch ohne Erfolg.

Wie datenschutz-nord.de erklärt, habe der Gesetzgeber im Personalausweisgesetz das unbeschränkte Erfassen der Daten zum Schutz der Inhaber und im Interesse der Datensicherheit untersagt. Der Personalausweis diene als Mittel zur Identifizierung;  die Missbrauchsgefahr einmal gespeicherter Daten sei sehr hoch.

Vorsicht bei automatischer Passwortspeicherung im Rahmen von BYOD

23. Juli 2013

Bring Your Own Device erfreut sich immer größerer Beliebtheit – nicht mehr nur bei jüngeren Arbeitnehmern und Jung-Unternehmen. Praktischerweise wird es Mitarbeitern gestattet, dienstliche Arbeiten an ihren privaten Endgeräten wie Notebook, Tablet oder Smartphone durchzuführen. Hierzu haben die Anwender in der Regel diverse Zugriffe u.A. auf das Netzwerk ihrer Firma. Während die Unternehmen selbst viel Geld und Aufwand in den Schutz ihrer Firmen-Daten investieren, wird es Privatanwendern immer leichter gemacht, die Fülle ihrer Passwörter und Log-in-Daten zentral zu speichern. Allen voran auf Geräten von Apple und Google (Android) sind dergleichen Features sehr beliebt, liegt doch der rein praktische Nutzen aufgrund der Unüberschaubarkeit von Anmeldedaten und deren außerordentliche Präsenz auf dem IT-Markt auf der Hand.

Doch genau hier wird es problematisch: Speichert ein privater Anwender im Rahmen von BYOD Firmen-Passwörter oder Log-in-Daten bei Apple, Google & Co., ist nicht mehr unbedingt sichergestellt, was mit diesen Daten geschieht. Legt man nun die jüngsten Fälle von Datenweitergabe an die NSA zugrunde, woran auch Google beteiligt war, und hält man sich vor Augen, dass die NSA nicht nur im Rahmen von Terrorabwehr tätig ist, sondern auch schon mit Fällen der Wirtschaftsspionage in Verbindung gebracht wurde, erscheint das praktische zentrale Passwort-Speichern in einem völlig neuen Licht, so Heise.

Anwender wie auch Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern BYOD gestatten, sollten hier besonders achtsam sein. Das Rechenzentrum der Universität Passau beispielsweise erklärt in seinen Benutzerbedingungen ihren Anwendern ausdrücklich, dass die Weitergabe von Passwörtern an Dritte verboten sei. Das gelte laut Heise auch dann, wenn dies durch automatisches Speichern geschieht. Somit liegt die Hauptverantwortung beim Benutzer. Schließlich liegt es in seinem Verantwortungsbereich, entsprechende Einstellungen an seinem Endgerät vorzunehmen, und zwar bevor er bestimmte Anwendungen damit durchführt.

Doch wichtig ist nicht nur, Anwender auf etwaige Gefahren hinzuweisen und durch Policys mögliche Haftungsfragen im Vorfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin und her zu schieben, sondern ganz explizit Anwendungshilfen mit auf den Weg zu geben. Hier hilft es oft nicht, dass es ja der Anwender ist, der die Möglichkeit hat, die Einstellungen seines Gerätes selber anzupassen. Ein ausgewogenes Datensicherheitskonzept, BYOD-Programme, Seminare und Schulungen, aber auch spezielle Software kann hier bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Konflikten kommt.

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