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Weihnachtskarten in Zeiten der DSGVO

5. Dezember 2018

Da viele Unternehmen seit Inkrafttreten der DSGVO unsicher im Umgang mit Daten sind, stellt sich die Frage, ob auch in diesem Jahr traditionell Weihnachtskarten verschickt werden dürfen, um sich bei Kunden und Geschäftspartnern für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken.

Als Rechtsgrundlage für diese Art der Datenverarbeitung kommen entweder eine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder ein berechtigte Interesse des Unternehmens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht. Den sichersten Weg stellt regelmäßig die ausdrückliche Einwilligung der Empfänger dar. Jedoch erscheint dies kaum praktikabel, da hierdurch die Geste der kleinen Aufmerksamkeit durch den Verwaltungsaufwand verdrängt werden könnte.

Somit kommt der Auffangtatbestand des berechtigten Interesses zum Tragen, wonach die Datenverarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Wahrung von überwiegenden berechtigten Interessen erforderlich ist.
Von einem solchen berechtigten Interesse ist insbesondere dann auszugehen, wenn es sich um Bestandskunden handelt oder um andere Geschäftskontakte, die vernünftigerweise damit rechnen können, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird.
Neben Kunden müssen auch Personen, die ihre Adresse einem Unternehmen, zum Beispiel durch Übergabe ihrer Visitenkarte auf einer Messe, mitgeteilt haben, mit dem Erhalt einer Weihnachtskarte rechnen.

Darüber hinaus muss jeder Adressat über sein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO aufgeklärt worden sein, z.B. im Rahmen von Datenschutzhinweisen, und darf der Datenverarbeitung nicht widersprochen haben.

Sofern die Karten bei Dritten unter Verwendung von Kontaktdaten gedruckt werden, sollte darauf geachtet werden, dass auch diese das Datenschutzrecht einhalten.

US – Behörden überwachen deutsche Postsendungen

9. Juli 2013

Medienberichten zu folge, wurde im Rahmen des NSA – Skandals offenkundig, dass US – Behörden Telefon und Internet auch hierzulande überwacht haben sollen. Doch Umfang und Reichweite der Überwachung gehen noch weiter. Nach eigenen Angaben der Deutschen Post, arbeite auch sie eng mit US – Behörden im Rahmen von Pilotprojekten zur Vereinfachung von Zollabfertigungen zusammen. Konkret heißt es, die Deutsche Post soll Adressen abfotografiert, gespeichert und Daten bezüglich Sendungen in die USA an US – Behörden übermittelt haben. In seltenen Fällen würden den Behörden auf Anfrage weitere Informationen über eine Sendung zur Verfügung gestellt. Privatkunden sollen hiervon jedoch nicht betroffen sein, wie Focus berichtet.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Deutsche Post auch alle ihre inländischen Sendungen abfotografiert. Unklar ist, wie lange sie diese speichert und in welchem Umfang sie ggf. weiterverarbeitet werden. Das Unternehmen gab jedoch bekannt, die Daten nicht weiterzugeben, sondern sie nur für interne Zwecke zu verwenden, zum Beispiel für den korrekten Briefversand.