Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2026 das Paket zur technologischen Souveränität Europas vorgestellt. Mit dem Maßnahmenpaket will sie die europäischen Kapazitäten in den Bereichen Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Cloud und Open Source stärken. Es umfasst die beiden Legislativvorschläge des Chips Act 2.0 und des Cloud and AI Development Act.
Ziel ist es, Europas digitale Autonomie und Resilienz zu stärken und die EU auf dem Weg zu einem sogenannten „AI Continent“ zu unterstützen.
Digitale Souveränität als Voraussetzung belastbarer Infrastruktur
Die Kommission reagiert auf die fortbestehende Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Anbietern bei zentralen digitalen Schlüsseltechnologien. Sie stellt insoweit auf Technologien ab, die für zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionen erforderlich sind, etwa für sichere Dienste, stabile Energienetze und funktionsfähige digitale Infrastrukturen.
Aus rechtlicher Sicht ist insbesondere der angekündigte Cloud and AI Development Act hervorzuheben. Nach Darstellung der Kommission soll er unter anderem einen einheitlichen unionsweiten Rahmen zur Bewertung von Cloud- und KI-Souveränität schaffen. Das Paket verknüpft damit den Ausbau europäischer Cloud- und KI-Kapazitäten mit Fragen technologischer Souveränität. Daneben adressiert es Halbleiter und Open Source als weitere Bestandteile europäischer digitaler Autonomie und Resilienz.
Halbleiter, Cloud und KI im Zentrum des Pakets
Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist der Chips Act 2.0. Halbleiter sind dabei vor allem als Mikrochips und Prozessoren zu verstehen. Sie bilden die technische Grundlage moderner digitaler Anwendungen – von Rechenzentren und Cloud-Diensten bis hin zu KI-Systemen. Die Kommission will mit dem Chips Act 2.0 insbesondere Kapazitäten in fortgeschrittenen Halbleitertechnologien aufbauen, Angebot und Nachfrage stärken sowie Investitionen unterstützen.
Daneben soll der Cloud and AI Development Act das europäische Cloud- und KI-Potenzial erschließen. Nach Darstellung der Kommission geht es um die Förderung von Forschung und Innovation in fortgeschrittenen und nachhaltigen Technologien, die Vereinfachung der Bedingungen für den Ausbau von Rechenzentren in der EU sowie um einen einheitlichen unionsweiten Rahmen zur Bewertung von Cloud- und KI-Souveränität. Gerade dieser Bewertungsrahmen dürfte für Unternehmen künftig von erheblicher praktischer Bedeutung sein.
Einordnung im internationalen KI-Wettbewerb
Das Paket fügt sich in einen internationalen Wettlauf um KI-Infrastruktur, Datenzugang und regulatorische Leitbilder ein. Der Ansatz der EU legt den Fokus dabei auf eine vertrauenswürdige, sichere und grundrechtsbasierte KI. Dabei stehen der Ausbau der Recheninfrastruktur, der Datenzugang, KI-Kompetenz, vertrauenswürdige Algorithmen und regulatorische Vereinfachungen im Mittelpunkt. Die DSGVO bildet dabei eine wesentliche Grundlage, auf der auch die KI-Verordnung aufbaut.
Demgegenüber setzen die USA auf einen stärker innovationsgetriebenen und deregulierten Ansatz. Die Executivanordnung vom 11. Dezember 2025 formuliert ausdrücklich das Ziel, die globale KI-Dominanz der Vereinigten Staaten durch einen möglichst wenig belastenden nationalen Rechtsrahmen zu sichern und einzelstaatliche Regelungen zurückzudrängen, soweit sie diesem Ziel entgegenstehen.
Fazit
Das Paket zur technologischen Souveränität Europas bündelt mehrere Maßnahmen zur Stärkung zentraler Schlüsseltechnologien, insbesondere in den Bereichen Halbleiter, Cloud-Infrastrukturen, Künstliche Intelligenz und Open Source.
Die weitere rechtliche Bewertung hängt von der konkreten Ausgestaltung der angekündigten Legislativvorschläge ab. Dies betrifft insbesondere den Chips Act 2.0 und den Cloud and AI Development Act. Das Paket dient damit vor allem dem Ziel, technologische Abhängigkeiten Europas zu verringern und die digitale Resilienz der EU zu stärken.
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