BfDI: Konzeptionelle Änderungen zur Rettung der Stiftung Datenschutz

17. Dezember 2012

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat vergangene Woche in einem Blogbeitrag die Konzeption der geplanten Stiftung Datenschutz kritisiert. Auch wenn er die Idee der Stiftung nach wie vor für gut halte, weise die konkrete Ausgestaltung der Stiftung gravierende Mängel auf. Kritisch seien insbesondere, dass die Stiftungssatzung nur unzureichend für personelle und finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung sorge und das vorgesehene Finanzierungskonzept keine Bestandssicherheit für die Stiftung vorsehe. Die Stiftung bleibe auf ungewisse jährliche Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt oder auf Zuwendungen Dritter angewiesen und verfüge daher über nur sehr eingeschränkte Planungssicherheit. Bedauerlich sei weiterhin, dass sein Vorschlag, den Beirat paritätisch aus den Bereichen Datenschutz, Wirtschaft und Verbraucherschutz zu besetzen, nicht berücksichtigt worden sei. Die vom Bundesinnenministerium ausgearbeitete Satzung räume  den Wirtschafts- und wirtschaftsnahen Vertretern im Beirat ein deutliches Übergewicht ein. Zuletzt sei zu kritisieren, dass wesentliche Anforderungen an die Durchführung der vorgesehenen Testvergleiche und an die Vergabe der Gütesiegel unklar bleiben. Es sei derzeit nicht einmal absehbar, wer die Verfahren und Parameter für eine Auditierung entwickelt, wer die Bedingungen für die Akkreditierung der Auditoren festlegt und überwacht und wer die Prüfergebnisse der Auditoren und die Siegelvergabe kontrolliert.

“Ich bedauere, dass es der Bundesregierung im Vorfeld der Stiftungserrichtung offensichtlich nicht möglich war, in den angesprochenen Fragen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden einen Konsens zu suchen. Ich bin gerne bereit, die Möglichkeit der Mitarbeit im Stiftungsbeirat erneut zu prüfen, wenn eine befriedigende Neuausrichtung der Stiftung erfolgt. Unabhängig davon stehe ich selbstverständlich weiterhin zur datenschutzrechtlichen Beratung von Bundestag und Bundesregierung zur Verfügung, wie es meinem gesetzlichen Auftrag entspricht.”, so Schaar.

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