Europäischer Datenschutzbeauftragter kritisiert Vorratsdatenspeicherung
In seinem Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) kommt der europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Hustinx zu dem Ergebnis, dass diese gegen die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz verstößt- die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung in ihrer momentan vorliegenden Form sei nicht belegt.
Auch lässt die Richtlinie nach seiner Meinung den Mitgliedstaaten zum einen zu große Interpretationsspielräume hinsichtlich der Verwendung der gespeicherten Verbindungsdaten, zum anderen hätte die Vorratsdatenspeicherung auch so geregelt werden können, dass der Staat weniger stark in die Privatsphäre seiner Bürger eingreife.
Hustinx empfiehlt weitere Untersuchungen und die Prüfung von Alternativen sowie explizite Regelungen hinsichtlich des Datenzugangs und des Verwendungszwecks für die zuständigen Behörden. Insbesondere sollten, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend, nicht mehr Daten als erforderlich erhoben werden.
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene ein Konfliktherd. Befürworter halten sie im Hinblick auf die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität für alternativlos. Kritiker sehen in ihr eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte und bezweifeln ihre Wirksamkeit. In Deutschland hat dabei das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die konkrete Umsetzung der EG-Richtlinie für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung aufgerufen. Wie diese Neuregelung aussehen soll, ist in der Politik jedoch umstritten.