LDI NRW: 60.000 Euro Bußgeld für die Easycash GmbH

13. September 2011

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Lepper hat bekannt gegeben, gegen die Easycash GmbH – ein Dienstleistungsunternehmen, das Lastschriftverfahren im Rahmen der EC-Kartenzahlung für Einzelhändler abwickelt – ein Bußgeld in Höhe von 60.000 Euro verhängt und damit die unzulässige Weitergabe von rund 400.000 Kontodaten und Daten über Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen sanktioniert zu haben. Diese Daten wurden einem Schwesterunternehmen der Easycash GmbH, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet, zur statistischen Auswertung übermittelt.

“Wer Zahlungsvorgänge quasi als Treuhänder für Einzelhandelsunternehmen abwickelt, muss besonders sorgfältig mit diesen Daten umgehen. Er darf so sensible Daten über Zahlungsverhalten und Kontoverbindungen, die durchaus auch Profilbildungen erlauben würden, nicht für andere Zwecke an Dritte übermitteln. Deswegen musste ich hier einschreiten”, kommentierte Lepper sein Vorgehen. Er zeigte sich jedoch erfreut, dass sich das Unternehmen in Datenschutzfragen kooperativ gezeigt und das Bußgeld bereits gezahlt habe. Außerdem habe Easycash nicht nur die Weitergabe von Kontoverbindungsdaten an Dritte umgehend eingestellt, sondern auch die von ihm geforderten Änderungen umgesetzt. (sa)