Fluggastdatenabkommen EU-USA meistern weitere Hürde – Datenschützer protestieren weiterhin

14. Dezember 2011

Nachdem wir bereits vor Kurzem über den Streit bezüglich des “Drückens” und “Ziehens” beim geplanten Fluggastdatenabkammen (PNR-Abkommen) zwischen der EU und den USA berichtet haben, hat das umstrittene Abkommen eine weitere Hürde genommen: So haben die Innen- und Justizminister der jeweiligen Nationalstaaten im Rat der Europäischen Union am gestrigen Dienstag grünes Licht für das umstrittene Abkommen gegeben. Österreich, Deutschland und Frankreich haben sich dabei ihrer Stimme enthalten.

Auch wenn die Verabschiedung des Abkommens damit wieder einen Schritt näher gerückt ist, verstummt die Kritik der Datenschützer nicht. Ebenfalls am gestrigen Dienstag äußerte sich der europäische Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, kritisch gegenüber dem Regelwerk. Die von ihm vorgetragenen Bedenken decken sich dabei im Wesentlichen mit den bereits zuvor geäußerten Einwänden:

  • Die 15-jährige Aufbewahrungsfrist sei übertrieben: Daten sollten sofort nach deren Analyse oder nach maximal 6 Monaten gelöscht werden.
  • Auch die Zweckbindung sei zu weit gefasst. Fluggastdatensätze sollten nur verwendet werden, um Terrorismus oder eine gut definierte Liste von schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu bekämpfen.
  • Die Liste der Daten, die übermittelt werden sollen, sei unverhältnismäßig und sollte daher begrenzt werden.
  • Es dürfe keine Ausnahmen zur “Push”-Methode geben.
  • Es müsste für jeden Bürger ein Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbart werden.
  • Die Daten sollten nach Ansicht Hustinx’ nur an andere US-Behörden oder an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn diese ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten könnten.

(se)