14. Dezember 2011
Nachdem wir bereits vor Kurzem über den Streit bezüglich des “Drückens” und “Ziehens” beim geplanten Fluggastdatenabkammen (PNR-Abkommen) zwischen der EU und den USA berichtet haben, hat das umstrittene Abkommen eine weitere Hürde genommen: So haben die Innen- und Justizminister der jeweiligen Nationalstaaten im Rat der Europäischen Union am gestrigen Dienstag grünes Licht für das umstrittene Abkommen gegeben. Österreich, Deutschland und Frankreich haben sich dabei ihrer Stimme enthalten.
Auch wenn die Verabschiedung des Abkommens damit wieder einen Schritt näher gerückt ist, verstummt die Kritik der Datenschützer nicht. Ebenfalls am gestrigen Dienstag äußerte sich der europäische Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, kritisch gegenüber dem Regelwerk. Die von ihm vorgetragenen Bedenken decken sich dabei im Wesentlichen mit den bereits zuvor geäußerten Einwänden:
- Die 15-jährige Aufbewahrungsfrist sei übertrieben: Daten sollten sofort nach deren Analyse oder nach maximal 6 Monaten gelöscht werden.
- Auch die Zweckbindung sei zu weit gefasst. Fluggastdatensätze sollten nur verwendet werden, um Terrorismus oder eine gut definierte Liste von schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu bekämpfen.
- Die Liste der Daten, die übermittelt werden sollen, sei unverhältnismäßig und sollte daher begrenzt werden.
- Es dürfe keine Ausnahmen zur “Push”-Methode geben.
- Es müsste für jeden Bürger ein Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbart werden.
- Die Daten sollten nach Ansicht Hustinx’ nur an andere US-Behörden oder an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn diese ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten könnten.
(se)
23. November 2011
Wie bereits berichtet, hat sich die EU-Kommission mit den USA auf ein neues Fluggastdaten-Abkommen (PNR-Abkommen) geeinigt, das die Erhebung von 19 Daten legitimieren soll. Zu diesen Daten gehören Name, Anschrift, Kreditkartennummer, Telefonnummer, Reiseverlauf, Gepäckinformationen, Sitzplatz und auch das im im Flugzeug bestellte Essen. Diese Daten werden nicht ausschließlich von Personen erhoben, die in die USA einreisen, sondern auch von solchen Passagieren, die im Laufe ihrer Reise über die USA fliegen.
Nach dem Bekanntwerden der Pläne ist umgehend Kritik an den neuen Plänen laut geworden. Stein des Anstoßes ist insbesondere folgende Regelung: Obwohl die Fluggesellschaften im Regelfall die Daten an die US-Behörden übermitteln sollen (Push-Methode), können die US-Behörden die Daten doch eigenmächtig aus dem Buchungssystem der Airlines entnehmen (Pull-Methode), wenn eine Übermittlung durch die Gesellschaften technisch nicht möglich ist, oder eine „dringende und ernste Gefahr“ besteht, die es abzuwehren gelte.
Peter Schaar drückte gegenüber der Berliner Zeitung seinen Unmut über diese Regelung aus, weil sie es den US-Behörden doch ermögliche direkt auf den gesamten Datensatz, welcher auch sensible Daten enthalte, zuzugreifen. Der Bundesdatenschutzbeauftrage störte sich weiterhin daran, dass die Daten ohne Anfangsverdacht und Erforderlichkeitsnachweis jahrelang von den US-Behörden gespeichert werden dürften.
Auch Jan Philipp Albrecht, der für die Grünen im EU-Parlament sitzt, sprach von einer “Mogelpackung”, die keine substanziellen datenschutzrechtlichen Verbesserungen im Vergleich zur Vorversion brächte und aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen sei. Als “nicht zustimmungsfähig” erachtet der liberale EU-Parlamentarier Alexander Navaro den Entwurf und moniert insbesondere, dass den USA weitergehendere Befugnisse zugestanden würden, als dies für Kanada und Australien der Fall sei.
Der unabhängige österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser wirft der Kommission gar vor, dass diese gezielt die Unwahrheit verbreite und mit Hilfe eines “Datenwäsche-Tricks” Bürgerrecht umgehe.
Zum Inkrafttreten des Abkommens ist neben der Zustimmung der Mitgliedsstaaten auch die Zustimmung des EU-Parlaments notwendig. Einem PNR-Abkommen mit Australien stimmte das EU-Parlament kürzlich zu. Im Gegensatz zum geplanten Abkommen mit den USA bleibt den australischen Sicherheitsbehörden jedoch der eigenmächtig Pull-Zugriff auf die Daten verwehrt. Nichtsdestotrotz darf bezweifelt werden, dass die weitergehenden Zugriffsrechte der US-Behörden dazu führen, dass das EU-Parlament seine Zustimmung verweigert. (se)