Bundeskabinett: E-Government-Gesetz beschlossen

27. September 2012

Vergangene Woche hat die Bundesregierung nach Angaben des Bundesministerium des Inneren (BMI) den Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Kabinett beschlossen. Mit Hilfe des Gesetzes sollen Bürger und Unternehmen künftig einfacher und schneller mit der Verwaltung kommunizieren können. Der Gesetzentwurf schafft nach Angaben des BMI die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung den Auf – bzw. weiteren Ausbau von E-Government-Angeboten voranbringen kann. So regele er beispielsweise, wie die persönliche Unterschrift auf einem Blatt Papier ersetzt werden kann, etwa durch die Einbindung der Onlineausweisfunktion des neuen Personalausweises oder die Verwendung von De-Mail. Elektronische Nachweise müssen danach nicht mehr von den  Bürgern erbracht werden, sondern können von den Behörden abgerufen werden. Durch elektronische Bezahlverfahren werde die Einzahlung vor Ort hinfällig. Zeitaufwendige Behördenbesuche könnten so vermieden werden.

Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung”, betonte Bundesinnenminister Friedrich. Mit Hilfe von elektronischen Verwaltungsdiensten werde in ländlichen Räumen schon bald eine für alle leicht zugängliche Verwaltungsinfrastruktur angeboten. Überflüssige Bürokratie werde entfallen

Den Bürgen sollen zeitnah von Bund, Länder und Kommunen nutzerfreundliche und kundenorientierte Verwaltungsdienste angeboten werden. Wert werde dabei auf serviceorientierte, transparente Verfahren gelegt. Es bestehe aber keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Kommunikation – jeder soll seine Verwaltungsangelegenheiten weiterhin persönlich oder am Telefon abwickeln können.

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