EU-Kommission: Personenbezogene Daten sind in Neuseeland sicher

27. Dezember 2012

Die EU-Kommission hat förmlich festgestellt, dass in Neuseeland personenbezogene Daten von EU-Bürgern angemessen geschützt werden und ein hinreichender Datenschutzstandard gewährleistet wird. Damit werde anerkannt, dass die neuseeländischen Datenschutzstandards mit denen der EU vereinbar sind und einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern bieten. Beabsichtigt werde, die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten zu erleichtern, um für Unternehmen, die derartige Daten verarbeiten, Rechtssicherheit in punkto Datenschutz zu schaffen und gleichzeitig einen hohen Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern (ein Grundrecht aller EU-Bürger) zu gewährleisten.

Vor Neuseeland wurde diese Bescheinigung der EU-Kommission Andorra, Argentinien, Australien, die Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, die Isle of Man, Jersey, Kanada, die Schweiz und Uruguay erteilt.