BND: Schadensersatz wegen heimlicher Durchsuchung eines Dienstcomputers

21. Dezember 2012

Medienberichten zufolge hat das Landgericht Berlin den Bundesnachrichtendienst (BND) zu einer Zahlung von 3000 EUR Schadensersatz wegen der heimlichen Durchsuchung eines dienstlichen Computers eines Mitarbeiters verurteilt.

Der Kläger, ein Mitarbeiter des beklagten BND, hatte geklagt, da dessen dienstlicher Computer im Jahr 2008 durch das BND-Referat für IT-Sicherheit auf Anweisung der Behördenleitung ohne dessen Kenntnis durchsucht wurde. Nach Darstellung des BND wurde die Durchsuchung vorgenommen, weil gegenüber dem Kläger der vagen Verdacht bestanden hätte, dass er andere Mitarbeiter mit der Überarbeitung seiner Aufsätze beauftragt und Texte ohne Genehmigung veröffentlicht habe, was sich jedoch nicht bestätigte. Gegenüber dem Kläger wurde die Maßnahme als IT-Routinekontrolle bezeichnet.

Nach der Urteilsbegründung stellte diese Durchsuchungsmaßnahme eine schuldhafte und grob fahrlässige Amtspflichtverletzung des BND dar, die gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Auch wenn sich auf dem durchsuchten PC nur dienstliche und keine privaten Dateien befunden hatten, liege „die besondere Verletzungsschwere (…) in der Zusammenschau von Heimlichkeit, grundlegender Verfahrensfehlerhaftigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme“, so das Gericht.