Artikel-29-Datenschutzgruppe: Überprüfung der überarbeiteten Nutzungsbedingungen von Microsoft

3. Januar 2013

Medienberichten zufolge würden Microsofts kürzlich geänderte Nutzungsbedingungen von der Artikel-29-Datenschutzgruppe auf mögliche Verstöße gegen europäische Datenschutzgesetze geprüft.
Die geänderte Nutzungsbedingungen, die für mehrere von Microsofts Produkten gültig sind, sind seit zwei Monaten  in Kraft.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe habe Microsoft-Boss Steve Ballmer in einem Brief (der Bloomberg vorliegt) über die große Reichweite der Änderungen, die es notwendig machten, die Auswirkungen der neuen Bedingungen auf die Endverbraucher zu beurteilen, informiert.

Vor allem sei zu prüfen, ob Microsoft seine Nutzer entsprechend der europäischen Vorschriften über die anstehenden Änderungen informiert habe, indem die Verbraucher  einen Monat vor Inkrafttreten über die Änderungen informiert worden waren. Ein Teil der geänderten Nutzungsbedingungen betreffe nämlich die Möglichkeit, Daten zwischen Desktop- und Cloud-Diensten zu teilen.

Laut anderer Quelle argumentiere Microsoft, dass nur die Nutzungsbedingungen, nicht aber die Datenschutzrichtlinie verändert worden seien.