Unwirksame Datenschutz-Klauseln bei Apple
Die Verbraucherzentrale Bundeszentrale (vzbv) hat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass das Landgericht Berlin in einem Urteil sieben von ursprünglich fünfzehn beanstandeten Klauseln der Datenschutzbestimmung auf der deutschen Webseite von Apple für unwirksam erklärt habe. Zudem habe Apple zuvor für sieben von den fünfzehn Klauseln strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Es fehle, so das Landgericht, an der konkreten Beschreibung des Verwendungszweckes.
Grundsätzlich stellte das Landgericht fest, dass pauschale Einwilligungen, die die Nutzung aller Daten vorsähen, unwirksam seien. Der Verbraucher müsse klar erkennen, welche seiner Daten für welchen Zweck erhoben und verwendet werden. Überdies müsse eine individuelle Einwillligung für Standortdaten eingeholt werden.
Apple meinte in seinem gerichtlichen Verteidigungsvorbringen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei, da keine personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in Deutschland erhoben worden seien. Das Landgericht vertrat andere Ansicht und bekräftigte in seinen Entscheidungsgründe, dass es örtlich zuständig sei.