Piratenpartei reicht Beschwerde in Karlsruhe ein

2. Juli 2013

Medienberichten zufolge haben zwei Mitglieder der Piratenpartei eine Beschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingericht, das am 01.07.2013 in Kraft getreten ist. Es bleibt abzuwarten, ob auch diesmal der Landtagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, wie auch bereits das Vorgängergesetz, zu Fall bringen wird.

Durch dieses Gesetz werden Polizei, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt, Bestandsdaten abzufragen. Unter Bestandsdaten sind sämtliche persönliche Informationen zu einem Telefon- oder Internetanschlussinhaber zu verstehen. Unter Richtervorbehalt ist die Auskunft von Zugangcodes und Passwörter gestellt.