Belgien: Vorratsdatenspeicherung beschlossen

18. Oktober 2013

Belgien hat Medienberichten zufolge zur Erfüllung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein neues Gesetz verabschiedet, das im offiziellen Amtsblatt des Landes erschienen und auf der Homepage des belgischen Justizministeriums veröffentlicht ist. Danach müssen Verkehrs- und Standortdaten, Endanwenderinformationen (Rechnungsdaten), Daten zur Identifizierung in elektronischen Kommunikationsdiensten (Telefonnummern) sowie Daten zur Identifizierung von verwendeten Endgeräten für die Dauer eines Jahres gespeichert werden. Unter anderem bei Vorliegen schwerer Straftaten oder dem Verdacht auf Terrorismus dürfen nach dem Gesetz Polizeibehörden, Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der Militärgeheimdienst Zugriff auf diese Daten nehmen. Den betoffenen Anbietern von Telekommunikationsdiensten bleibt ab sofort ein Jahr Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.