Safer-Internet-Day 2014: Klagerecht für Datenschutzverstöße?

13. Februar 2014

Anlässlich des Safer-Internet-Day 2014 hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Bundesregierung erneut aufgefordert, einen klaren Maßnahmenplan festzusetzen, um personenbezogene Daten und damit das Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Verbraucher im Internet effektiver zu schützen.

Derzeit ist umstritten, ob Datenschutzvorschriften überhaupt dem Verbraucherschutz dienen. Ein Vorgehen sei nur gegen Verbraucherrechtsverstöße möglich. Ausnahmen seien lediglich in den wenigen Fällen zu sehen, in denen sich die Datenschutzbestimmung als Vertragsklausel werten ließe. Verbraucherschutzorganisationen hätten daher keine rechtliche Handhabe, wenn Unternehmen personenbezogene Daten der Verbraucher zu Unrecht erheben oder weitergeben, wie ZDnet berichtet.

Um der Forderung der Verbraucherschützer gerecht zu werden kündigte der Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas an, unzulässige Kundendatenverarbeitung zu bekämpfen. Laut Heise solle bis Ende April 2014 ein Referentenentwurf vorgelegt werden, der die Möglichkeit vorsehe, gegen jegliche Formen der rechtswidrigen Verwendung von Verbraucherdaten mit einer Abmahnung und/oder einer Unterlassungsklage vorzugehen. „Damit werden wir eine Lücke schließen, die die Verbraucherorganisationen schon seit längerem beklagt haben”, so Verbraucherschutzminister Maas laut Bitkom. “Wir schützen damit auch seriöse Unternehmen, die es mit dem Datenschutz erst nehmen, vor unlauterer Konkurrenz“, erklärte Maas, so Bitkom.