„Recht auf Vergessen“ – De Maizière begrüßt das Google-Urteil des EUGH

19. Mai 2014

Nach dem EuGH-Urteil vom 13. Mai 2014 gegen den Suchmaschinen-Konzern Google meldet sich nun auch Bundesinnenminister De Maizière zu Wort und begrüßt den Urteilsspruch, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf private Daten bei seinen Suchausgaben nicht anzeigen darf.

Medienberichten zufolge sehe er das Urteil mit einem Schmunzeln. Bereits in seiner ersten Amtszeit als Innenminister habe er in einer netzpolitischen Grundsatzrede von einem notwendigen „Recht auf Vergessen“ gesprochen. Im Rahmen einer Einordnung des Urteils sei der Innenminister der Auffassung, dass es die europäische Rechtskultur untermauere. „Man könne auch im Internet keine Inhalte verbreiten, ohne dafür Verantwortung zu übernehmen.” Daher begrüße er das Urteil, das nun durch eine erfolgreiche Arbeit an der EU-Datenschutzgrundverordnung in europäisches Recht umgesetzt werden müsse.

Im März 2014 hatte das EU-Parlament bereits dem aktuellen Entwurf zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung zugestimmt. Um den heutigen digitalen Anforderungen besser gerecht zu werden, soll damit ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz in der gesamten EU geschaffen werden. Voraussichtlich sollen im Juli dieses Jahres die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der europäischen Union und EU-Kommission beginnen. Eine Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung scheiterte bislang. Grund dafür waren Bedenken einzelner Länder wie auch Deutschland dahingehend, dass die jeweiligen hohen Datenschutz-Standards nicht eingehalten werden würden.

Auch zu der Wettbewerbsbeschwerde der deutschen Verlage Axel Springer, Madsack und Funke, des französischen Großverlags Lagardère sowie einer Reihe kleinerer Google-Wettbewerber bei der Europäischen Kommission meldete sich De Maizière kritisch zu Wort. Gegenstand dieser Beschwerde ist der Vorwurf, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung durch die Manipulation von Suchergebnissen, um seine eigenen Dienste zu unterstützen und die seiner Konkurrenten herabzusetzen. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag sagte der Minister, dass die Richter des EuGH vieles klar gestellt haben. Die Einführung des Marktortprinzips sei absolut notwendig, da zum Beispiel die US-Firmen die rechtlichen Spielregeln der EU einhalten müssen, wenn sie ihre Dienste in Deutschland anbieten. Darüber hinaus werfe das Urteil aber auch grundlegende Fragen auf, denen man sich stellen müsse, wie etwa die Frage, wie künftig das Interesse an Informationen im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht einzuschätzen sei.