EuGH: Framing ist keine Urheberrechtsverletzung

27. Oktober 2014

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Medienberichten zufolge entschieden, dass das Einbetten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels Framing – also dem Einbinden von Multimediainhalten in eine Website, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen auf der eigenen Website wiedergegeben werden –  keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Nach dem EuGH ist das Einbinden von Inhalten legal, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen sei beim Einbetten öffentlich zugänglicher Youtube-Videos erfüllt. Ein neues Publikum werde dadurch nicht erreicht, weil davon ausgegangen werden könne, “dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.”

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,